Untersuchungen auf Tollwut

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten weist in einem elektronischen Brief (11.12.2014) an die Landkreise in Rheinland-Pfalz darauf hin, dass zum Nachweis der Tollwutfreiheit und zur Früherkennung einer Infektion in der Wildtierpopulation die Tollwut-Verordnung eine Untersuchung aller Indikatortiere fordert. Die entscheidenden Indikatortiere für die Zoonose Tollwut sind verendete (auch durch einen Unfall verendete) sowie kranke, verhaltensgestörte, abgekommene oder sonst auffällige erlegte, wild lebende Füchse, Marderhunde und Waschbären. Der Fuchs, je nach Region auch der Marderhund oder Waschbär, stellt das natürliche Reservoir für terrestrische Tollwut dar. Bei ihnen kommt eine Infektion mit dem Toll-wutvirus mit einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit vor als bei anderen Wildtieren. Das Monitoring gilt landesweit und unabhängig vom Alter der genannten drei Tierarten.

Die Jagdausübungsberechtigten sind verpflichtet (§ 3a Satz 2 Tollwut-VO), alle verendet aufgefundenen (gerade auch die verunfallten) sowie kranke abgekommene, verhaltensgestörte oder anderweitig auffällige erlegte wild lebende Füchse, Marderhunde und Waschbären nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde dieser selbst oder dem Landesuntersuchungsamt in Koblenz (LUA) zuzuleiten. Mit dem Tier sind die entsprechenden Angaben auf dem Probenbegleitschein mitzuteilen. Für die Untersuchung ist der gesamte Tierkörper im Balg einzusenden.

Die Kreise haben Indikatortiere weiter an das LUA zu senden (§ 3a Satz 1 der Tollwut- VO). Um eine korrekte Zuordnung zu gewährleisten ist sicherzustellen, dass die eingesandten Indikatortiere aus dem einsendenden Kreis stammen. Die Maßnahmen zur Abklärung eines Tollwutverdachtes bei sonstigen Haus- und Wildtieren gelten selbstverständlich weiterhin.

Alle Untersuchungen auf Tollwut finden für Rheinland-Pfalz im Landesuntersuchungsamt, Institut für Tierseuchendiagnostik, Blücherstr. 34, 56073 Koblenz, statt. Alle zur Untersuchung auf Tollwut eingesandten Tiere werden virologisch auf das Tollwutvirus untersucht. Vom Untersuchungsergebnis werden der Einsender und der zuständige Kreis unterrichtet. Die Kosten der Tollwutuntersuchung der Indikatortiere trägt das Land.

Dem Jagdausübungsberechtigten wird je anerkanntem Indikatortier eine pauschale Entschädigung für den Aufwand des Einsammelns, des vorschriftsmäßigen Verpackens, des Ausfüllens des Probenbegleitscheins und des Versendens / Transportierens eines Tierkörpers in Höhe von 50 Euro bezahlt. Die Indikatortiere sind zeitnah nach dem Auffinden oder Erlegen an das LUA zu senden, denn nur so kann das Wiederauftreten der Tollwut schnell erkannt werden; daher gilt die Entschädigungsfähigkeit für Füchse, Marderhunde und Waschbären maximal für vier Wochen nach dem Auffinden oder Erlegen. Im Falle einer direkten Anlieferung des Tieres an das LUA, sollte der Jagdausübungsberechtigte die zuständige Behörde darüber in Kenntnis setzen.

Das Landesuntersuchungsamt (Referat 23) entscheidet zeitnah, gemäß der oben genannten Kriterien über die Entschädigungsfähigkeit der Indikatortiere. Die Kreise erhalten vom Landesuntersuchungsamt quartalsweise eine Auflistung der entschädigten Indikatortiere.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes unter https://lua.rlp.de/de/unsere-themen/tiergesundheit-tierseuchen/tierseuchendiagnostik/.

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