Bußgeldstelle

Die Bußgeldstelle der Kreisverwaltung Ahrweiler ist zuständig für Verstöße aus allgemeinen Rechtsgebieten, wie beispielsweise aus dem Abfallrecht, Baurecht, Waffenrecht, Lebensmittelrecht, Schulrecht, Naturschutzrecht, Tierschutz und viele mehr.

Wofür ist die Bußgeldstelle Ahrweiler nicht zuständig?

Zum 1. Januar 2013 sind die Zuständigkeiten aus dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsverstößen, Alkohol- und Drogendelikte, sowie Alkoholverbot für Fahranfänger von den Kreisverwaltung auf das Polizeipräsidium Rheinlandpfalz – Zentrale Bußgeldstelle Speyer – übergegangen.

Allgemeine Fragen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten, insb. Geschwindigkeitskontrollen auf überörtlichen Straßen, richten Sie bitte per E-Mail an die Zentrale Bußgeldstelle beim Polizeipräsidium Rheinpfalz in Speyer. E-Mail: pprheinpfalz.zbs@polizei.rlp.de

Führerscheine können von der Bußgeldstelle nicht zur Aufbewahrung im Falle eines Fahrverbotes entgegen genommen werden.

In der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler wird die innerörtliche Geschwindigkeitsüberwachung durch die eigene Ordnungsbehörde durchgeführt und geahndet. Wenden Sie sich in diesen Fällen an die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler. E-Mail: buergerbuero@bad-neuenahr-ahrweiler.de

Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs (insbes. Parkverstöße) sind die kommunalen Gebietskörperschaften im Landkreis Ahrweiler (Verbandsgemeinden, Städte, Gemeinde Grafschaft) zuständig. Bei Fragen zu „Knöllchen“ wenden Sie sich daher bitte an die zuständige Verwaltung.

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