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Mittwoch, 24. April 2024

Umstrukturierung von Rebflächen – Winzerinnen und Winzer können Anträge Teil 1 stellen

Winzerinnen und Winzer können ab Donnerstag, 2. Mai 2024, Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2025 stellen. Die entsprechende Antragsfrist endet am 31. Mai 2024. Darauf macht die Kreisverwaltung Ahrweiler aufmerksam.

Im jetzigen Teil 1 müssen alle Flächen – auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren – beantragt werden, wenn sie im Herbst 2024 oder im Frühjahr 2025 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist. Rodebescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Diese Flächen müssen erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung beziehungsweise Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist. Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrags Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.

Im Antrag Teil 1 muss verbindlich eine Maßnahme für die Pflanzung gewählt werden. Die einzelnen Maßnahmen können dem Merkblatt des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) entnommen werden.

Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2 in der entsprechenden Maßnahme, die im Antrag Teil 1 angezeigt wurde. Hier können nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.

Die Kreisverwaltung empfiehlt, Anträge über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen. Dieses findet sich online unter https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/.
Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, kann über Neuregistrierung ein Antrag ausgefüllt und an die angegebene Nummer gefaxt werden. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt.

Die Antragsformulare und das Merkblatt sind auch über die Internetseite des MWVLW verfügbar unter https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/. Sie können von dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden. Um die Antragstellung zu erleichtern und Fehler zu vermeiden, sollte das Merkblatt unbedingt gelesen werden.

Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragstellerinnen und steller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, ob gerodet werden kann, erfolgt voraussichtlich im Oktober.

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