Mittwoch, 23. April 2025
Umstrukturierung von Rebflächen – Winzerinnen und Winzer können Anträge Teil 1 2025 stellen
Erhöhte Fördersätze ab 2026
Winzerinnen und Winzer können ab Freitag, 2. Mai 2025, Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2026 stellen. Die Antragsfrist endet am 2. Juni 2025.
In Teil 1 sind alle Flächen zu beantragen, für die eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst des Antragsjahres oder im Frühjahr des darauffolgenden Jahres gerodet werden sollen. Dies gilt auch für Flächen, die in Flurbereinigungsverfahren gerodet werden. Ebenfalls sind unbestockte Flächen, die mit Umwandlungsrechten bzw. Genehmigungen auf Wiederbepflanzung bestockt werden sollen, im Teil 1 zu melden. Rodebescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Diese Flächen müssen erneut beantragt werden. Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.
Im Antrag Teil 1 ist verbindlich eine Maßnahme für die Pflanzung auszuwählen. Die einzelnen Maßnahmen können dem Merkblatt des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) entnommen werden.
Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2 in der entsprechenden Maßnahme, die im Antrag Teil 1 angezeigt wurde. Hier können nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.
Die Antragsformulare und das Merkblatt sind auch über die Internetseite des MWVLW verfügbar unter https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/. Es empfiehlt sich, das Merkblatt vor der Antragstellung aufmerksam zu lesen, um die Antragstellung zu erleichtern und Fehler zu vermeiden.
Die Kreisverwaltung empfiehlt, Anträge digital über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zu stellen. Dieses findet sich online unter https://www.lwk-rlp.de/weinbau/wip.
Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, ob gerodet werden kann, erfolgt voraussichtlich im Oktober.
Das MWVLW plant, die Fördersätze in der Umstrukturierung bei Rebpflanzungen anheben, um kleinere Weinbaubetriebe besser zu unterstützen. Die Sätze sollen um 20 % steigen, in den sensiblen Steil- und Steilstlagen auch höher. Die Erhöhung soll für die Pflanzung 2026 wirksam werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Lage der Fläche in Flach-, Steil- oder Steilstlagen sowie nach der Bewirtschaftungsintensität.
