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Dienstag, 19. Dezember 2023

HINWEIS (Veröffentlichung vor 1 Jahr): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Umstrukturierung von Rebflächen – Winzerinnen und Winzer können Anträge stellen

Winzerinnen und Winzer können ab Dienstag, 2. Januar 2024, wieder Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen stellen. Der Fristbeginn gilt für Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können die Flächen beantragt werden, die 2024 gepflanzt werden sollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2024.

Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 30. April 2024. Darauf weist die Kreisverwaltung Ahrweiler hin.

Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) enthaltenen Rebsorten erfolgen. Da der reine Wechsel der Rebunterlage nicht mehr gefördert werden kann, wurden zusätzlich zu den Maßnahmen „Rebsortenwechsel, Bodenordnung, Handarbeitsmauersteillagen und Querterrassierung“ die Maßnahmenoptionen „Anpassung der Zeilenbreite“ für die Anbaugebiete Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe sowie „Pflanzung von Halb- und Hochstammreben“ in allen Anbaugebieten eingeführt. Die Maßnahmen sind in den Richtlinien aufgelistet und werden dort ausführlich beschrieben.

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer im Internet unter https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/ gestellt werden.

Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragstellenden durch Korrekturhinweise das Ausfüllen des Antrages. Der unterschriebene Antrag muss bei der Kreisverwaltung bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden.

Für Antragstellende, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unter

https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/ die Richtlinie und entsprechende Antragsformulare zum Download bereit.

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