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Donnerstag, 23. Mai 2019

HINWEIS (Veröffentlichung vor 5 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Tag des Grundgesetzes: Landrat erinnert an Frieda Nadig

70 Jahre alt wird das Grundgesetz in diesem Jahr: Der sogenannte Parlamentarische Rat hatte die neue Verfassung am 23. Mai 1949 verkündet. Frieda Nadig (1897 – 1970) war eines der Mitglieder im Rat und lebte zeitweise im Kreis Ahrweiler. An sie erinnert Landrat Dr. Jürgen Pföhler anlässlich des diesjährigen Tags des Grundgesetzes.

In Artikel 3 heißt es: ‚Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt‘. „Dass dieser Artikel damals darin aufgenommen worden ist, verdanken wir vor allen Dingen den sogenannten ‚vier Müttern des Grundgesetzes‘, die gegen erheblichen Widerstand anzukämpfen hatten“, so Pföhler. Von den insgesamt 65 stimmberechtigten Mitgliedern im Parlamentarischen Rat waren 1948/49 nur vier Frauen. Zu dieser verfassungsgebenden Versammlung gehörte auch die Sozialdemokratin Frieda Nadig.

Nadig war von 1936 bis 1946 Gesundheitsfürsorgerin des Staatlichen Gesundheitsamtes im Kreis Ahrweiler. Sie war für die Bezirke Sinzig und Ahrweiler zuständig, wo sie unter anderem Tuberkulose-Kranke, Diabetiker und Säuglinge betreute. Nach Kriegsende wurde Nadig Mitglied des Landtages von Nordrhein-Westfalen. Von 1949 bis 1961 war Nadig Parlamentarierin im deutschen Bundestag. Dort setzte sie sich weiterhin für die Gleichberechtigung der Frau, Familienrechte und die Gleichstellung unehelicher Kinder ein.

Mehr Wissenswertes über Frieda Nadig und andere politisch aktive Frauen aus dem Kreis gibt es noch bis zum 29. Mai in einer Ausstellung im Foyer der Kreisverwaltung zu sehen und zu erfahren. Der Eintritt ist frei.

Bild: Frieda Nadig hat als Mitglied des Parlamentarischen Rats das Grundgesetz mit verabschiedet. Sie lebte von 1936 bis 1946 im Kreis Ahrweiler. Foto: Medienzentrum Kreis Ahrweiler/ Stadtarchiv Bad Neuenahr-Ahrweiler

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