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Donnerstag, 16. Mai 2024

Stipendien für Medizinstudierende – Bewerbungsphase ist gestartet

Kreis Ahrweiler geht neue Wege, um gesundheitliche Versorgung zu verbessern

Um auch in Zukunft die medizinische Versorgung im Kreis Ahrweiler sicherzustellen, hat der Kreistag im Juni 2023 den Beschluss gefasst, neue Wege zu gehen: Ab sofort vergibt der Kreis jährlich bis zu zwei Stipendien für Studierende der Humanmedizin. Ziel der Förderung ist es, dass die Stipendiaten nach ihrem Abschluss im Kreis Ahrweiler als Hausärztinnen und -ärzte arbeiten oder ihre fachärztliche Weiterbildung vor Ort absolvieren. Voraussetzung für den Beginn des Modells war die Genehmigung des Kreishaushalts für das Jahr 2024 durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier, die nun vorliegt.

Bewerben können sich Medizinstudierende, die den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung – das sogenannte Physikum – bestanden haben. Sie erhalten für maximal fünf Jahre eine monatliche Förderung von 500 Euro. Nach Abschluss des dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung muss dann die Weiterbildung für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin in einem Krankenhaus oder einer Weiterbildungspraxis im Landkreis absolviert oder eine hausärztliche Tätigkeit im Kreis ausgeführt werden. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von zehn Jahren.

Wie kann man sich für ein Stipendium bewerben?
Studierende, für die das Stipendium infrage kommt, müssen einen tabellarischen Lebenslauf, eine beglaubigte Fotokopie ihres Zeugnisses über das Bestehen des ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung und eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität vorweisen. Der Antrag für das Wintersemester kann ab sofort und jeweils bis zum 31. Mai des laufenden Jahres beim Gesundheitsamt eingereicht werden. Der Kreis- und Umweltausschuss des Landkreises Ahrweiler entscheidet anschließend über die Vergabe der Stipendienplätze und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Weitere Informationen und Kontakt

Nähere Informationen – insbesondere zu den Förderrichtlinien und der Vergabe – gibt es auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter https://kreis-ahrweiler.de/wp-content/uploads/2023/07/Foerderrichtlinien_Gesundheit_30062023.pdf.

Fragen beantwortet das Gesundheitsamt Ahrweiler (Wilhelmstraße 59, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler) telefonisch unter 02641 / 975-610 und per E-Mail an gesundheitsamt@kreis-ahrweiler.de.

Zum Hintergrund

Das Gesundheitssystem steht in den kommenden Jahren aufgrund des demographischen Wandels und den Veränderungen in der medizinischen Infrastruktur vor enormen Herausforderungen. Mit der Vergabe der Stipendien sollen Studierende der Humanmedizin längerfristig an den Kreis gebunden werden, um eine bedarfsgerechte sowie in die Zukunft gerichtete Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Grundsätzlich obliegt der Sicherstellungsauftrag einer ambulanten ärztlichen Versorgung den Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer.

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