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Mittwoch, 21. Dezember 2022

HINWEIS (Veröffentlichung vor 2 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Sonderzahlungen für die Aufnahme von Flüchtlingen: Kommunen werden beteiligt

Die Kommunen im Kreis Ahrweiler werden an den Sonderzahlungen des Landes Rheinland-Pfalz für die Aufnahme von Flüchtlingen beteiligt. Das hat der Kreis- und Umweltausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Die Ausschussmitglieder votierten einstimmig dafür, die im Jahr 2022 vom Land bereitgestellten Sonderzahlungen in Höhe von 25 Prozent an die acht Kommunen im Kreis weiterzuleiten.

Nach dem Landesaufnahmegesetz Rheinland-Pfalz erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte 2022 zur Unterstützung bei der Aufnahme, Unterbringung und Integration von ukrainischen Flüchtlingen Sonderzahlungen in Höhe von insgesamt 121,6 Millionen Euro. Das Gesetz sieht auch vor, dass die Landkreise die Gemeinden und Gemeindeverbände an den Sonderzahlungen beteiligen sollen.

Während der Kreis den größten Teil der Leistungen für die Geflüchteten aufbringt, wie beispielsweise die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Krankheitskosten, müssen die Kommunen ihre Verwaltungs- und Sachkosten sowie mögliche Aufwendungen für die Integration der geflüchteten Menschen selbst tragen. Um diese Kosten auszugleichen, wurde dem beratenden Ausschuss die Weitergabe der Sonderzahlungen in genannter Höhe empfohlen.

Zwar wurde aufgrund der Flutkatastrophe 2021 durch das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) Rheinland-Pfalz für den Kreis Ahrweiler ein Aufnahmestopp nach Paragraph 6 Landesaufnahmegesetz erlassen, der nach wie vor gültig ist. Dennoch sind rund 400 Geflüchtete aus der Ukraine aufgrund privater Bindungen im Kreis untergekommen, so dass der Kreis Ahrweiler einen Teil der Sonderzahlungen erhält.

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