Donnerstag, 29. Juli 2021
Soforthilfe für vom Hochwasser betroffene Unternehmen
Ab sofort kann die vom Land Rheinland-Pfalz angekündigte Soforthilfe für die von der Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen im Landkreis Ahrweiler beantragt werden. Hierauf macht die Kreiswirtschaftsförderung aufmerksam.
Der Antrag erfolgt für die betroffenen Unternehmen aus dem Kreis digital über einen Antragsvordruck, der auf der Startseite der Homepage www.kreis-ahrweiler.de verlinkt ist.
Die „Soforthilfe Unternehmen“ wird als Pauschale in Höhe von 5000 Euro pro Unternehmen ausgezahlt und ohne umfangreiche Prüfung gewährt. Es genügt der glaubhafte Nachweis, dass die Betriebsstätte im unmittelbaren Hochwasserschadensgebiet liegt und dass dem Antragsteller oder der Antragstellerin ein Schaden von mindestens 5000 Euro an dieser Betriebsstätte entstanden ist.
Die Betriebs- beziehungsweise Produktionsstätte muss räumlich getrennt von Wohnbereichen sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Angehörigen freier Berufe und selbstständig Tätigen sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft.
Die Bearbeitung und Auszahlung der Soforthilfe für Unternehmen aus dem Kreis Ahrweiler erfolgt im Zuge der Amtshilfe durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, da nahezu die Hälfte aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung persönlich von der Hochwasserkatastrophe betroffen sind.
Parallel arbeitet die Landesregierung an einem Wiederaufbauprogramm für die Unternehmen in den von der Flutkatastrophe betroffenen Regionen. Der Bund hat hier Unterstützung zugesagt.
Wichtig: Die durch das Land Rheinland-Pfalz bereitgestellte „Soforthilfe Unternehmen“ ist unabhängig von der durch den Kreis Ahrweiler zur Verfügung gestellten „Soforthilfe“. Beide Hilfen können unabhängig voneinander beantragt werden.