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Förderung ehrenamtlicher Seniorenarbeit

Der Kreis Ahrweiler fördert die ehrenamtliche Seniorenarbeit von Ortsgemeinden, ehrenamtlichen Gruppierungen und Initiativen im Rahmen des Förderprogramms Ehrenamt. Damit wird das großartige soziale und gesellschaftliche Engagement in den Kommunen honoriert.

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden können:

  • Ortsgemeinden und Ortsbezirke
  • Vereine und Vereinsgemeinschaften
  • bürgerschaftliche Initiativen und Gruppierungen

Was wird gefördert und wie hoch ist der Zuschuss?

Gefördert werden Veranstaltungen zur Seniorenförderung, die mindestens drei Monate
andauern und mindestens in einem monatlichen Rhythmus regelmäßig stattfinden. Gefördert
werden können solche Projekte und Veranstaltungen, die der Aus-, Weiter- und Fortbildung
sowie der Teilhabe am kulturellen Leben der Seniorinnen und Senioren dienen. Die
Mindestteilnehmerzahl beträgt acht Personen.

Die Projekte werden mit jeweils 200 Euro bezuschusst.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die bereitgestellten Kreismittel sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Wie stelle ich den Förderantrag?

Die Förderung wird mittels Antragsformular in Papierform (siehe Downloads) oder im digitalen Antragsportal beantragt.

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