Mittwoch, 3. März 2021
Schulbuchausleihe: Anträge bis 15. März stellen
Online-Verfahren erleichtert Antragstellung
Wer noch einen Antrag zur Teilnahme an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe für das im Sommer beginnende Schuljahr 2021/2022 stellen möchte, sollte sich beeilen: die Annahmefrist endet am 15. März 2021. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.
Die Antragsformulare wurden bereits an alle Schülerinnen und Schüler der kreiseigenen Schulen ausgehändigt. Die Beantragung der Teilnahme auf unentgeltliche Schulbuchausleihe ist unter Berücksichtigung der Abgabefrist auch bequem rund um die Uhr online unter www.kreis-ahrweiler.de/schulbuchausleihe möglich. Das Online-Verfahren erleichtert nicht nur die Antragstellung, sondern auch die anschließende Bearbeitung durch die Servicestelle der Kreisverwaltung.
Die Kreisverwaltung Ahrweiler ist für folgende Schulen zuständig:
– Philipp-Freiherr-von-Boeselager-Realschule plus Ahrweiler
– Hocheifel Realschule plus und Fachoberschule Adenau
– Erich-Klausener-Gymnasium Adenau
– Peter-Joerres-Gymnasium Ahrweiler
– Are-Gymnasium Bad Neuenahr
– Rhein-Gymnasium Sinzig
– Integrierte Gesamtschule Remagen
– Berufsbildende Schule Bad Neuenahr-Ahrweiler (nur Berufsfachschule, Höhere Berufsfachschule, Berufliches Gymnasium und Berufsoberschule.
Es gibt zwei Arten der Ausleihe: Die Schulbuchausleihe ohne Gebühr ist für Schülerinnen und Schüler bestimmt, deren Eltern ein geringes Einkommen haben. Um an der unentgeltlichen Ausleihe teilnehmen zu können, muss bis spätestens 15. März ein Antrag gestellt werden. Der Anmeldezeitraum für die Teilnahme gegen Gebühr folgt später, vom 21. Mai bis 21. Juni. Die dazu erforderlichen Freischaltcodes werden in den Schulen bis spätestens 20. Mai an die Schülerinnen und Schüler verteilt.
Weitere Informationen bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Eigenbetrieb Schul- und Gebäudemanagement, Sabine Alfred, Telefon 02641/975- 494 oder per E-Mail unter Sabine.Alfred@kreis-ahrweiler.de.