Freitag, 4. Mai 2018
Region formiert sich für Gespräche mit der Bundesregierung
Stärkung Bonns als zweites bundespolitisches Zentrum
Über die nächsten Schritte zur Stärkung und Fortentwicklung Bonns als zweites bundespolitisches Zentrum Deutschlands hat am heutigen Mittwoch die Bonn/Berlin-Runde
Über die nächsten Schritte zur Stärkung und Fortentwicklung Bonns als zweites bundespolitisches Zentrum Deutschlands hat in dieser Woche die Bonn/Berlin-Runde“ im Alten Rathaus beraten. Im Vordergrund stehen dabei aktuell die Formulierung klarer Positionen und Zielsetzungen der Region Bonn sowie die Abstimmung einer verbindlichen Zeitschiene für die Gespräche mit der Bundesregierung zu der im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verankerten Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz.
Alle Beteiligten waren sich darin einig, dass diese Gespräche noch in diesem Jahr starten sollen. Grundlage für die Gespräche ist aus Sicht der „Bonn-Berlin-Runde“ das von der Region im Juli 2016 vorgelegte Positionspapier mit dem Titel „Bundesstadt Bonn Kompetenzzentrum für Deutschland“. Überdies wird zeitnah eine gemeinsame Geschäftsstelle eingerichtet werden, die das weitere Verfahren organisieren wird. Die „Bonn/Berlin-Runde“ wird sich am 9. Juli wieder treffen, um die nächsten Schritte zu beraten.
Zu der rund 45-köpfigen „Bonn/Berlin-Runde“ gehören neben dem Bonner Oberbürgermeister Ashok Sridharan und den Landräten des Rhein-Sieg-Kreises, Sebastian Schuster, der Kreise Ahrweiler, Dr. Jürgen Pföhler, und Neuwied, Achim Hallerbach, die EU-, Bundestags- und Landtagsabgeordneten der Region, Vertreter der Staatskanzleien in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie weitere Experten. Am heutigen Treffen nahm auch Nathanael Liminski, Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, teil.
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sagt auf Seite 129: „Wir stehen zum Bonn-Berlin-Gesetz. Bonn bleibt das zweite bundespolitische Zentrum. Der Bund wird mit der Region Bonn sowie den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine vertragliche Zusatzvereinbarung („Bonn-Vertrag“) schließen.“