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Freitag, 3. Mai 2019

HINWEIS (Veröffentlichung vor 6 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Rebflächen umstellen: Winzer können jetzt Anträge stellen

Winzer können jetzt ihre Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm
für Rebpflanzungen im Jahr 2020 stellen. Darauf macht die Kreisverwaltung Ahrweiler
aufmerksam. Noch bis zum 31. Mai läuft die Antragsfrist für den Zeitraum
Frühjahr 2019, für den Herbst gilt der Zeitraum 2. bis 30. September.

Diese Antragsfristen gelten für den 1. Teil des Antragsverfahrens. Das betrifft jene Flächen,
auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren, die im Herbst 2019 oder im
Frühjahr 2020 gerodet werden sollen. Rodungsbescheide aus den Vorjahren
verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen bis zum Beginn dieses neuen
Antragszeitraums nicht gerodet worden sind. Die Flächen müssen dann erneut
beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine
Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung beziehungsweise
Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist. Für den Antrag müssen
Winzer Unterlagen einreichen, die den IST-Zustand der Fläche belegen. Dazu
gehören zum Beispiel Informationen zu Rebsorten, der Unterlage, der Größe der
bestockten Fläche und der Anzahl der Zeilen. Nach einer Kontrolle vor Ort
erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten
Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine
Veränderungen vorgenommen werden. Der Rodungsbescheid geht den Antragstellern Ende
Juli (Frühjahrsantrag) oder Anfang Dezember (Herbstantrag) zu. Der zweite Teil des Antragsverfahrens beginnt im Januar des geplanten Pflanzjahres. Dann können Winzer Förderung für die Neubepflanzung der Flächen beantragen, die in Teil 1 aufgeführt wurden und für die ein positiver Rodungsbescheid erteilt wurde.

Die Kreisverwaltung empfiehlt, den Antrag über das Weininformationsportal
(WIP) https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz direkt am Computer auszufüllen.

Die Förderung hat unter anderem zum Ziel, mit den
Umstrukturierungsmaßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit im Weinbau zu erhalten und
zu steigern. Dies auch angesichts der sich verändernden Klimabedingungen. Über
Details zu den EU-Fördermöglichkeiten hatte die Kreisverwaltung gemeinsam mit
dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) und dem  Bauern- und
Winzerverband, Kreisverband Ahrweiler, kürzlich heimische Winzer informiert.

Weitere Informationen
erteilt die Kreisverwaltung Ahrweiler, Sonja Axeler: 02641/975-296, E-Mail Sonja.Axeler@kreis-ahrweiler.de

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