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Dienstag, 2. Mai 2023

HINWEIS (Veröffentlichung vor 2 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Rebflächen umstellen: Winzer können Anträge Teil 1 stellen

Ab sofort können Winzerinnen und Winzer Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2024 stellen. Die Antragsfrist endet am 31. Mai 2023. Darauf macht die Kreisverwaltung Ahrweiler aufmerksam.

In diesem ersten Teil müssen alle Flächen – auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren – beantragt werden, wenn sie im Herbst 2023 oder im Frühjahr 2024 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist. Rodebescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Diese Flächen müssen erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, wenn für sie eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten „Umwandlung“ beziehungsweise „Genehmigung auf Wiederbepflanzung“ beabsichtigt ist. Für unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und für die ein positiver Rodebescheid vorliegt, ist kein neuer Antrag erforderlich.

Im Antrag Teil 1 muss verbindlich eine Maßnahme für die Pflanzung gewählt werden. Die einzelnen Maßnahmen können dem entsprechenden Merkblatt des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) entnommen werden. Für die Pflanzung von pilzwiderstandsfähigen Rebsorten – kurz PIWIs – wird ab 2024 eine eigene Maßnahme für die Flachlage eingeführt.

Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt dann der zweite Teil der Antragstellung in der entsprechenden Maßnahme, die im Antrag Teil 1 angezeigt wurde. Hier können nur Flächen beantragt werden, die auch bereits im Antragsverfahren Teil 1 aufgeführt worden sind.

Die Kreisverwaltung empfiehlt, Anträge über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz digital zu stellen: https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/.
Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, kann über eine Neuregistrierung ein Antrag ausgefüllt und an die angegebene Nummer gefaxt werden. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt.

Die Antragsformulare und das Merkblatt sind auch über die Internetseite des MWVLW RLP unter https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/ abrufbar. Sie können von dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden. Um die Antragstellung zu erleichtern und Fehler zu vermeiden, sollte das Merkblatt unbedingt gelesen werden.

Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, ob gerodet werden kann, erfolgt voraussichtlich im Oktober 2023.

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