Freitag, 17. Juni 2016
Rebflächen umstellen: Winzer können Anträge stellen
Winzer können ab 1. Juli 2016 ihre Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2017 stellen.
Winzer können ab 1. Juli 2016 ihre Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2017 stellen. Die Antragsfrist endet am Montag, 1. August 2016, und beinhaltet auch Flächen in Flurbereinigungsverfahren. Darauf macht die Kreisverwaltung Ahrweiler die Winzer im Kreisgebiet aufmerksam.
Diese Antragsfrist gilt für Teil 1 des Antragsverfahrens. Darin müssen alle Flächen aufgeführt werden, für die in den nächsten Jahren eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst 2016 oder im Frühjahr 2017 gerodet werden sollen.
Im Januar des geplanten Pflanzjahres folgt die Antragstellung für Teil 2. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hierbei können nur Flächen beantragt werden, die bereits in Teil 1 aufgeführt wurden. Ein Nachmelden ist nicht möglich.
Die Antragsunterlagen sind bei der AW-Kreisverwaltung erhältlich: Ruf 02641/975-296, E-Mail Sonja.Axeler@kreis-ahrweiler.de.