Dienstag, 2. November 2021
Podcast zur Wiederaufbau-Hilfe für Unternehmen
Kreiswirtschaftsförderung informiert im Audio-Format über Fragen der Antragstellung
Seit Ende September können Unternehmen und Freiberufler einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe stellen. Bei durch die Flutkatastrophe entstandenen Schäden können Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend gemacht werden. Daneben werden Einkommenseinbußen bis zu sechs Monaten kompensiert.
Wer antragsberechtigt ist, wie und wo der Antrag zu stellen ist und was dabei alles zu beachten ist, erklären Anne Glück von der Industrie- und Handelskammer Koblenz (IHK) und Nicole Dillmann von der Handwerkskammer (HWK) im aktuellen Podcast der Kreiswirtschaftsförderung.
IHK und HWK haben für den bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zu stellenden Antrag jeweils eine Beratungshotline für Betriebe, Selbstständige und Angehörige freier Berufe eingerichtet, bei der sich Betroffene individuell beraten lassen können. Hiermit erfährt die Kooperation der Kreiswirtschaftsförderung mit den beiden Kammern einen weiteren Baustein.
Der Podcast zur Wiederaufbauhilfe kann ab Donnerstag, 4. November, 8 Uhr, unterwegs, im Büro oder zu Hause unter https://kreis-ahrweiler.de/ und auf allen gängigen Streaming Plattformen abgerufen werden.