Dienstag, 11. Oktober 2016
Pilotversuche zur Briefzustellung stoppen
Landrat: Was hat die Post zu verbergen?
Landrat Dr. Jürgen Pföhler lehnt Pilotversuche der Deutschen Post zur Reduzierung der Briefzustellung ab.
Landrat Dr. Jürgen Pföhler lehnt Pilotversuche der Deutschen Post zur Reduzierung der Briefzustellung ab. Selbst die Testläufe müssen gestoppt werden, weil sie ein völlig falsches Signal setzen“, erklärt der Ahrweiler Landrat. Solche Pilotversuche liefen bereits in mehreren Regionen – auch in Rheinland-Pfalz -, weitere sollen folgen.
Zugleich kritisiert er die Informationspolitik der Post. So habe das Unternehmen auf eine Anfrage der Kreisverwaltung, ob und inwieweit auch der Kreis Ahrweiler betroffen sei, mitgeteilt, dass es sich um ein zeitlich und regional begrenztes Pilotprojekt handelt“, dass die Post aber zu den einzelnen Projektregionen keine Angaben macht.“ Dazu Pföhler: Was hat die Post zu verbergen? Transparenz bei einem Thema von solch enormer öffentlicher Daseinsvorsorge sieht jedenfalls anders aus.“
Pföhler sieht sich in seiner Haltung unterstützt von seinen Landrats-Kollegen in Rheinland-Pfalz, die sich an den Deutschen Landkreistag gewandt haben mit der Forderung, dass die Deutsche Post AG die Pilotversuche bundesweit sofort einstellt. Begründung der Landräte: Das Postgesetz mit der entsprechenden Verordnung garantiere den Einwohnern in allen Teilen Deutschlands die werktägliche Zustellung von Briefen, Paketen, Zeitungen und weiteren Postsendungen.
Diese Garantie basiere auf dem Grundgesetz, das die gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit notwenigen Gütern und Leistungen als Daseinsvorsorge sicherstelle. Dazu gehöre, so Pföhler, unzweifelhaft auch die werktägliche Postzustellung, und zwar in Städten und im Ländlichen Raum“. Der Ahrweiler Landrat sieht in der Aufweichung dieser Garantie eine Gefahr insbesondere für den Ländlichen Raum sowie den Grundsatz gleichwertiger Lebensverhältnisse und betont: Auch einem Privatunternehmen wie der Deutschen Post DHL Group ist es verwehrt, dies aus betriebswirtschaftlichen Gründen infrage zu stellen.“