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Dienstag, 3. Dezember 2019

HINWEIS (Veröffentlichung vor 5 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Neues Zuschussprogramm für Unternehmen der gewerblichen Hotellerie

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie werden ab sofort bei Maßnahmen zur Verbesserung ihres Angebots unterstützt. Darauf weist die Kreiswirtschaftsförderung hin. Auf Basis der Tourismusstrategie bezuschusst das Land Rheinland-Pfalz über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) die Errichtung neuer Hotels oder die Erweiterung bestehender Hotels, sofern diese dem Ausbau der Kapazitäten, der Umstellung oder Erweiterung des Angebots dienen oder wenn der Betriebsprozess neu aufgesetzt wird.

Als förderfähig gelten Baukosten und Investitionen in Maschinen und Einrichtungen, durch die sich zum Beispiel die Zimmerkapazität erhöht, besondere Gästebereiche wie etwa Wellnessanlagen entstehen oder aufgewertet werden, neue Zielgruppen erschlossen, oder erstmalige Klassifizierungen beziehungsweise Höherklassifizierungen sowie Saisonverlängerungen ermöglicht werden. Entsprechende Investitionsvorhaben können ab einem Mindestvolumen von 250.000 Euro je nach Unternehmensgröße mit 10 bis 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 750.000 Euro, bezuschusst werden. Grundsätzlich nicht gefördert werden die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter.

Die Antragsbearbeitung erfolgt durch die ISB. Weitere Informationen gibt es auf www.isb.rlp.de, E-Mail: frank.schaaf@isb.rlp.de und Telefon: 06131 6172-1306 sowie bei der Servicestelle Förderprogramme der Kreiswirtschaftsförderung, Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Denis Radermacher (Qualitätscoach), Telefon: 02641/975-373, E-Mail: denis.radermacher@kreis-ahrweiler.de.

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