Breadcrump

Dienstag, 19. September 2023

HINWEIS (Veröffentlichung vor 1 Jahr): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Neues Förderprogramm bei Anschaffung eines Elektroautos

Antragstellung ab 26. September 2023 möglich

Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen, können für bereits gekaufte, geleaste oder zum Zeitpunkt des Antrags bestellte Elektroautos Fördermittel über die staatliche deutsche Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Die Förderung im Rahmen des Programms „Solarstrom für Elektroautos“ sieht einen möglichen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro für den Kauf und Anschluss einer Ladestation, einer Photovoltaikanlage und eines Stromspeichers vor. Alle drei Maßnahmen müssen gleichzeitig, das heißt spätestens 24 Monate nach der Zusage durch die KfW und innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung, umgesetzt werden. Keine der drei Komponenten darf bereits verbindlich bestellt worden sein. Von der Förderung ausgeschlossen sind Hybridfahrzeuge.

Der Zuschuss kann ab dem 26. September 2023 beantragt werden und wird nach erfolgter Förderzusage ab März 2024 ausgezahlt. Auf der Webseite der KfW steht ein Vorab-Test zur Verfügung, um sicherzugehen, dass die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind.

Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie ein Merkblatt finden Sie ab dem Datum der Antragstellung auf der Webseite der KfW unter folgendem Link: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Solarstrom-für-Elektroautos-(442)/

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