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Montag, 10. Mai 2021

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Neue Regelungen für vollständig Geimpfte und Genesene

Gestern hat der Bund die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) erlassen, wonach für Menschen, die gegen Covid-19 vollständig geimpft oder von einer nachgewiesenen Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus genesen sind, neue Regelungen gelten.

Dazu gehören Ausnahmen von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie von Beschränkungen beim kontaktlosen Individualsport, der Zugang ohne Test zum Beispiel zu Geschäften, Zoo oder Friseur und Ausnahmen von Quarantänepflichten (außer bei der Einreise aus Virusvarianten-Gebieten). In allen Fällen bleiben die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht Voraussetzung.

Bei vollständig geimpften Personen muss die zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Genesene müssen ihre zurückliegende Corona-Infektion mittels PCR-Test nachweisen. Der Test muss mindestens 28 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegen. Weitere Informationen unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/erleichterungen-geimpfte-1910886.
Darüber hinaus hat die Landesregierung angekündigt, in dieser Woche weitere Öffnungsschritte zu beschließen.

Schaubild: Bundesregierung
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