Nachbar in Not

Die Aktion „Nachbar in Not“ besteht seit Oktober 1974. Anlass war der tragische Unfall eines jungen Mannes. Er wurde schwer verletzt und trug bleibende Behinderungen davon. Die Versorgung mit persönlicher Hilfe und Hilfsmitteln war dringend geboten. Versicherungen und andere Leistungsträger übernahmen nicht alle Kosten für notwendige Maßnahmen.

Um hier und in ähnlichen Fällen wirksame und nachhaltige Unterstützung leisten zu können, nahm der damalige Landrat des Kreises Ahrweiler, Dr. Christoph Stollenwerk, die Idee für „Nachbar in Not“ auf, eine Aktion, die somit zu einer Selbsthilfeeinrichtung der Bürger des Kreises Ahrweiler wurde. Seit Gründung von „Nachbar in Not“ führt der jeweilige Landrat bzw. die jeweilige Landrätin den Hilfsfonds in persönlicher Schirmherrschaft. Spenden kommen von Einzelpersonen, Geschäftsleuten, Vereinen, Firmen und vielen mehr.

Alle Spenden werden ohne einen Cent Abzug an Hilfsbedürftige weitergegeben. Über die Vergabe einer Zuwendung entscheidet die Landrätin. Die Hilfegewährung setzt voraus, dass die Notlage unverschuldet eintrat und Dritte nicht vorrangig zu Leistungen verpflichtet sind. In vielen Fällen – 50 bis 60 Fälle im Laufe eines Jahres sowie 80 bis 90 Fälle im Rahmen der jährlich durchgeführten Weihnachtsaktion – kann die Aktion tatkräftige Hilfe leisten.

Die Notlagen haben ein breites Spektrum von Schicksalsschlägen: von Hochwasserkatastrophen, Brandschäden bis zum Tod junger Familienväter. Selbstverständlich bleiben alle Zuwendungsempfänger anonym, so dass sich jeder vertrauensvoll mit seinen Sorgen und Nöten an die Landrätin als Schirmherrin der Aktion wenden kann. Notlagen bedürftiger Mitmenschen werden überwiegend von Sozialämtern, Jugendamt, Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden und caritativ tätigen Einzelpersonen mitgeteilt – selten von den Bedürftigen selbst.

Seit der Gründung genießt „Nachbar in Not“ uneingeschränktes Vertrauen in der Bevölkerung. Dies zeigt nicht nur das hohe Spendenaufkommen, sondern auch manches Dankschreiben von Spendenempfängern. Die Hilfe wird schnell und ohne Formulare gewährt. Das Spendenaufkommen steht ungekürzt ohne Abzug von Verwaltungskosten für Notfälle zur Verfügung. Empfänger sind notleidende Bürgerinnen und Bürger des Kreises Ahrweiler.

Da alle Zahlungen für „Nachbar in Not“ für gemeinnützige Zwecke gespendet werden, können Spendenquittungen ausgestellt werden.

Das Konto der Aktion lautet:

AKTION NACHBAR IN NOT
Kreissparkasse Ahrweiler
IBAN: DE32 5775 1310 0000 8102 00
BIC: MALADE51AHR

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