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Montag, 13. Juni 2016

HINWEIS (Veröffentlichung vor 9 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Nach Starkregen: Mehr als 800 beschädigte Gebäude im Kreis

Kreisverwaltung hat beim Land Antrag auf Finanzhilfen bei Elementarschäden gestellt

Mehr als 800 private und öffentliche Gebäude in den Kommunen sind durch die jüngsten Starkregenereignisse beschädigt worden.

Mehr als 800 private und öffentliche Gebäude in den Kommunen sind durch die jüngsten Starkregenereignisse beschädigt worden. Dies ist das Ergebnis der kreisweiten Abfrage der Kreisverwaltung Ahrweiler in allen acht Kommunen, das der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) mitgeteilt wurde.

Die Kreisverwaltung hat am 6. Juni bei der ADD als zuständiger Behörde einen Antrag zur Gewährung von Landeshilfen bei Elementarschäden gestellt. Innenminister Roger Lewentz ist informiert. Die Finanzhilfen des Landes dienen der Linderung des Leides bei existenzbedrohenden Schäden. Solche Hilfen können nur gewährt werden, wenn beispielsweise ein Unwetter von überörtlicher Bedeutung einen größeren Personenkreis getroffen hat und eine Versicherung gegen den Schaden nicht möglich war.

Die Finanzhilfen sollen nach der Verwaltungsvorschrift des Landes als „letzter Notanker“ denjenigen helfen, die von keiner anderen Stelle Hilfe zu erwarten haben. Die Finanzhilfe richtet sich im Falle einer positiven Rückmeldung durch das Land an land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, gewerbliche Betriebe und Privatgeschädigte. Bei gewerblichen Betrieben einschließlich Land- und Forstwirtschaft soll im Falle eines Elementarschadensereignisses der wirtschaftliche Ruin des Betriebes vermieden werden.

Wenn das Land den Antrag anerkennt, wird die Kreisverwaltung das Verfahren zusammen mit den Kommunen koordinieren.

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