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Freitag, 17. Juni 2016

HINWEIS (Veröffentlichung vor 8 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Müllwerker durch Glasbruch verletzt

Amtlich zugelassene Abfallsäcke bitte richtig befüllen

Der graue Kunststoffsack war zu schwer, sein Inhalt erwies sich als gefährlich.

Der graue Kunststoffsack war zu schwer, sein Inhalt erwies sich als gefährlich. Die Folge: Glasscherben verletzten den Müllwerker am Schienbein. So geschehen bei einer Restmüllentsorgung im Kreis Ahrweiler.

Es geht um die zugelassenen Abfallsäcke des Abfallwirtschaftsbetriebs Kreis Ahrweiler (AWB). Bürger nutzen sie gerne als einfache und schnelle Lösung, wenn nach dem Aufräumen im Keller die graue Restmülltonne mal zu klein ist. Für Müllwerker können die Säcke jedoch zum Problem werden.

Denn zu schwere Säcke reißen am Boden auf und müssen umständlich eingeladen werden. So auch jüngst. Der Müllwerker verletzte sich, weil er einen zu schweren Restmüllsack anhob und dieser durch Glasbruch riss. Seinen Versuch, den Sack abzufangen, bezahlte der Mann mit einem aufgeschnittenen Schienbein.

Der AWB bittet: Scherben und andere unter Umständen gefährliche Gegenstände gehören in die festen Müllbehältnisse. Dort stellen sie keine Gefahr für die Müllmänner dar. Außerdem sollen die Säcke nicht zu schwer befüllt werden. Sonst belasten sie den Rücken der Müllwerker und können reißen. Größere Mengen Restmüll können auch zu zwei Abfallwirtschaftsanlagen des AWB gebracht werden: Abfallwirtschaftszentrum „Auf dem Scheid“ in Niederzissen; Umschlag- und Wertstoffzentrum Leimbach. Die Entsorgungsgebühr dort beträgt pauschal 14 Euro für bis zu 100 Kilogramm Müll.

Zur Info: Die zugelassenen Restmüllsäcke kosten im Handel 2,90 Euro. Sie tragen die Aufschrift: Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler, Amtlich zugelassener 70 Liter-Restmüllsack. Mit dem Kaufpreis erwerben die Bürger das Recht, die Säcke am Abfuhrtag neben ihre grauen Restmülltonnen zu stellen. Die Müllabfuhr nimmt sie mit. Einzelheiten, auch die Verkaufsstellen, nennt der Abfallratgeber (Seite 21).

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