Mittwoch, 2. Oktober 2019
Ministerium erteilt Ausnahmegenehmigung zur Futternutzung
Das
rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium hat Landwirten genehmigt, Zwischenfrüchte
und Untersaaten, welche als ökologische Vorrangflächen beantragt wurden, ab
sofort zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen. Das teilt die
Kreisverwaltung mit.
Die
Zwischenfrüchte und Untersaaten sind auch bei einer Futternutzung bis
einschließlich 14. Januar 2020 auf der Fläche zu belassen. Mit der
Ausnahmegenehmigung reagiert das Ministerium auf die Futterknappheit, die
aufgrund der anhaltenden Dürre in den Jahren 2018 und 2019 entstanden ist. Bei
ökologischen Vorrangflächen handelt es sich um im Umweltinteresse genutzte
Flächen.