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Freitag, 21. Oktober 2016

HINWEIS (Veröffentlichung vor 8 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Martinsfeuer: Umweltschutz beachten

Imprägnierte Weinbergpfähle und Jägerzäune setzen Schadstoffe frei

Die traditionellen Martinsumzüge stehen wieder an. Damit das Abbrennen der Martinsfeuer einen schönen und zugleich umweltfreundlichen Höhepunkt der Umzüge bildet, gibt der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB) einige Tipps. Wichtig: Martinsfeuer sind keine wilden Müllkippen.

Strikt verboten ist das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art. Dazu zählen neben Sperrmüll, Farben und Altreifen auch Materialien, die die Altholzverordnung in die Gruppe A IV als schadstoffbelastet einstuft. Dies sind beispielsweise imprägnierte Weinbergpfähle, Jägerzäune, Fensterrahmen und Türen. Bei der Verbrennung dieser Gegenstände können Schwefel- und Chlorverbindungen sowie Dioxine und Schwermetalle freigesetzt werden. Diese Schadstoffe belasten nicht nur die Umwelt. Auch die Gesundheit der Martinszuggäste wird gefährdet.

Der AWB macht klar: Nicht nur das Verbrennen selbst, sondern bereits das Lagern solcher Materialien am Martinsfeuer zum Zweck der Verbrennung stellt einen Straftatbestand dar. Die Folgen sind Ermittlungsverfahren und empfindliche Strafen. – Noch Fragen? Die AWB-Abfallberatung hilft gerne, Ruf 02641/975-444 und 975-258, E-Mail info@awb-ahrweiler.de.

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