Montag, 13. Mai 2019
Landrat ruft Bürger zu Wahlen auf
Möglichkeit der Briefwahl nutzen – Urnengänge für Europarlament, Kreistag und in den Kommunen
Die Wahlen zum Europaparlament und die Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz finden am Sonntag, 26. Mai, statt. Der Kreiswahlleiter Landrat Dr. Jürgen Pföhler ruft alle Bürgerinnen und Bürger im Kreis Ahrweiler dazu auf, ihr Wahlrecht auszuüben, um damit vom vornehmsten Grundrecht der Demokratie Gebrauch zu machen.“ Innerhalb des Kreises Ahrweiler stehen Urnengänge für den Kreistag, die Räte der Städte, Verbandsgemeinden und der verbandsfreien Gemeinde Grafschaft, der Ortsgemeinden und Ortsbezirke sowie für zahlreiche ehrenamtliche Bürgermeister und Ortsvorsteher an. Pföhler betont: Durch das Ausüben des Wahlrechts hat jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit, über die Europapolitik und über die Kommunalpolitik, die in den Räten vollzogen wird, mitzubestimmen.
Als Kreiswahlleiter macht der Landrat zudem auf die Möglichkeit der Briefwahl aufmerksam. Wählerinnen und Wähler, die am Wahlsonntag verhindert sind, ihr Wahllokal aufzusuchen, sollten ihre Stimmen per Briefwahl abgeben. Zugleich weist der Landrat auf einen angenehmen Nebeneffekt hin: Bei der Briefwahl könne jeder Wähler ohne Hast und ohne Wartezeit sein Votum bequem von zu Hause vollziehen. Nützlich sei dies, weil für mehrere Kommunalwahlen umfangreiche Bewerberlisten aufgestellt seien. Für den Kreistag und die Räte in den Kommunen sei entweder pauschal jeweils eine Partei oder Wählergruppe wählbar. Die Bürger hätten aber auch die Möglichkeit – über Parteigrenzen hinweg – für Einzelpersonen zu votieren.
Die Wahlberechtigten müssen keine Gründe angeben, warum sie zu Hause wählen möchten. Außerdem kann jederWahlberechtigte eine dritte Person beauftragen, für ihn den Antrag auf Briefwahl zu stellen. Wer die Briefwahl nutzen will, kann die Briefwahlunterlagen in den Rathäusern beantragen. Im Kreis Ahrweiler sind dies die Verwaltungen der Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen und Sinzig, der Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Bad Breisig und Brohltal sowie der Gemeinde Grafschaft. Der Antrag kann schriftlich, per Fax, Telegramm, Fernschreiben, E-Mail oder in sonstiger dokumentierbarer elektronischer Form erfolgen. Der einfachste Weg ist, die Wahlbenachrichtigung diese ist den Wahlberechtigten schon zugegangen auszufüllen und in einem frankierten Umschlag an die betreffende Verwaltung zu senden. Die Wähler können ihre Unterlagen für die Briefwahl auch persönlich bei der zuständigen Verwaltung beantragen; eine telefonische Anforderung ist jedoch nicht möglich. Es besteht auch die Möglichkeit, auf den jeweiligen Webseiten der oben genannten Kommunalverwaltungen die Briefwahlunterlagen zu bestellen. Seit dem 23.04.2019 werden diese Unterlagen an den Wähler versandt. Fragen, zum Beispiel wenn keineWahlbenachrichtigung zugestellt wurde, beantworten die zuständigen Kommunalverwaltungen.
Die Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig zur Post gegeben werden, damit sie noch bis zum Wahltag bei der Kreisverwaltung beziehungsweise bei den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen und der Gemeinde Grafschaft eintreffen. Wer ganz sichergehen will, dass seine Wahlunterlagen rechtzeitig eintreffen, sollte sie spätestens am Donnerstag, 23.Mai, in die Briefkästen der Deutschen Post einwerfen oder unmittelbar bei den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen oder der Kreisverwaltung abgeben. Letzter Zeitpunkt für die persönliche Abgabe der kommunalen Briefwahlunterlagen (oranger Wahlbrief) bei den Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltungen ist der Wahlsonntag, 26. Mai. Der Wahlbrief muss grundsätzlich bis spätestens 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Verwaltung oder bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.
Sofern der Wahlbrief bei der Verwaltung amWahlsonntag abgegeben wird, ist zu berücksichtigen, dass diese den Wahlbrief noch zu dem jeweils zuständigen Wahlvorstand bringen muss. Daher sollte der Wahlbrief so früh wie möglich am Wahlsonntag bei der Verwaltung abgegeben werden. Die Briefwahlunterlagen für die Europawahl (roter Wahlbrief) müssen bei der Kreisverwaltung in der Ahrweiler Wilhelmstraße 24-30 um 18 Uhr eingegangen sein. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen können bei der Wahl nicht mehr berücksichtigt werden.