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Dienstag, 18. April 2023

HINWEIS (Veröffentlichung vor 2 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Landrätin Weigand begrüßt Bundesratsbeschluss zur Verlängerung der Antragsfrist für Fluthilfen

Länderkammer setzt sich für zeitnahe Umsetzung ein

Die Antragsfrist für die Aufbauhilfen nach der Flutkatastrophe 2021 ist in der Verwaltungsvereinbarung (VV) zwischen dem Bund und den Ländern Bayern, Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz geregelt. Das ursprünglich vorgesehene Fristende zum 30. Juni 2023 ist in den Förderrichtlinien auf Landesebene entsprechend übernommen worden. Eine rechtliche Fixierung der neuen Antragsfrist bis zum 30. Juni 2026 steht noch aus. Mit Beschluss vom 31. März 2023 hat der Bundesrat die Bundesregierung auf Antrag des Landes NRW nun aufgefordert, unverzüglich alle notwendigen Schritte zur Verlängerung der Antragsfrist bis zum 30. Juni 2026 und der Bewilligungsfrist bis zum 31. Dezember 2030 einzuleiten, um die betroffenen Länder rechtzeitig in die rechtliche Lage zu versetzen, die Fristverlängerungen in den landesgesetzlichen Regelungen umzusetzen.

„Das näher rückende Ende der ursprünglichen Antragsfrist ohne rechtliche Folgeregelung löst bei betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie Kommunen Besorgnis und Verunsicherung aus. Deshalb haben sich der Kreis Ahrweiler und die betroffenen Kommunen vehement dafür stark gemacht, die rechtliche Fixierung der neuen Antragsfrist zügig auf den Weg zu bringen“, führt Landrätin Cornelia Weigand dazu aus. „Der aus unseren Bemühungen resultierende Bundesratsbeschluss ist daher ein beruhigendes Signal, das den Betroffenen neue Zuversicht spendet und eine verlässliche Grundlage für den andauernden Aufbauprozess bietet.“

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