vorläufige Ergebnisse der Landtagswahl am 22.03.2026

Über die untenstehenden Links erreichen Sie am 22. März 2026 nach Schließung der Wahllokale eine interaktive Übersicht der vorläufigen Ergebnisse der Landtagswahl 2026. Dargestellt werden die Resultate für die Wahlkreise sowie für sämtliche kommunalen Ebenen im Landkreis Ahrweiler. Sobald das vorläufige amtliche Endergebnis vorliegt, werden zudem die Sitzverteilung dargestellt und eine Übersicht der gewählten Kandidatinnen und Kandidaten veröffentlicht.
Bekanntmachung
der vorläufigen Ergebnisse der Wahl zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz am 22.03.2026
Am Sonntag, den 22. März 2026, findet die Wahl des rheinland-pfälzischen Landtages statt. Die Wählerinnen und Wähler bestimmen dabei über die Zusammensetzung des Landtages für die Dauer der nächsten fünf Jahre. Der Kreis Ahrweiler ist bei der Landtagswahl in zwei Wahlkreise (13 – Remagen/Sinzig und 14 – Bad Neuenahr-Ahrweiler) eingeteilt. Der Wahlkreis 13 besteht aus den Städten Remagen und Sinzig sowie den Verbandsgemeinden Bad Breisig und Brohltal; der Wahlkreis 14 aus der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, den Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr sowie der Gemeinde Grafschaft.
Die Wahlausschüsse dieser beiden Wahlkreise haben am 14.01.2026 über die Zulassung der jeweiligen Wahlkreisvorschläge entschieden. Mit öffentlicher Bekanntmachung vom 29.01.2026 wurden die zugelassenen Wahlkreisvorschläge für den Wahlkreis 13 – Remagen/Sinzig und die zugelassenen Wahlkreisvorschläge für den Wahlkreis 14 – Bad Neuenahr-Ahrweiler veröffentlicht.
Die Wählerinnen und Wähler haben bei der Landtagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme können sie einen Wahlkreisvorschlag und damit eine Person für das Amt als Wahlkreisabgeordnete/r wählen. Mit der Zweitstimme wählen sie die landesweite Liste der 12 kandidierenden Parteien und Vereinigungen. Einen Überblick über den allgemeinen Ablauf der Landtagswahl sowie die konkrete Ausübung des eigenen Stimmrechtes kann die Informationsbroschüre der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz bieten. Um auch Menschen mit Beeinträchtigung die uneingeschränkte Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen, ist die 28-seitige Broschüre in Leichter Sprache verfasst. Interessierte können das Informationsheft hier online abrufen.
Beantragung von Briefwahl
Die Wahlbenachrichtigungen sind den Wählerinnen und Wählern in den vergangenen Tagen zugestellt worden. Jeder und jedem Stimmberechtigten steht es frei, ohne Angabe von Gründen Briefwahl zu beantragen. Zuständig für die Erteilung der entsprechenden Wahlscheinunterlagen ist die jeweilige Verwaltung der Städte Remagen, Sinzig, Bad Neuenahr-Ahrweiler, der Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Bad Breisig, Brohltal und der Gemeinde Grafschaft. Die Briefwahlunterlagen können dort auf folgenden Wegen beantragt werden.
- über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code
- über die Website der zuständigen Verwaltung
- schriftlich per Post anhand der Wahlbenachrichtigung
- persönlich im Rathaus der zuständigen Verwaltung zu den jeweiligen Öffnungszeiten
Nähere Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen ergeben sich aus der Wahlbenachrichtigung sowie aus den Internetauftritten der Verwaltungen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Hier geht es zu den Briefwahlanträgen der Kommunalverwaltungen:
- Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Gemeinde Grafschaft
- Stadt Remagen
- Stadt Sinzig
- Verbandsgemeinde Adenau
- Verbandsgemeinde Altenahr
- Verbandsgemeinde Bad Breisig
- Verbandsgemeinde Brohltal
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an wahlen@kreis-ahrweiler.de.
Weitere Informationen zur Landtagswahl finden Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters.