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Kreisrechtsausschuss

Justice Statue Lady Justice  - WilliamCho / Pixabay
Der Kreisrechtsausschuss ist die Widerspruchsbehörde bei den Kreisverwaltungen in Rheinland-Pfalz.
Er ist ein gerichtsähnlicher, weisungsfreier Ausschuss des Landkreises Ahrweiler.

Der Ausschuss entscheidet in der Besetzung mit einer hauptamtlichen Vorsitzenden oder einem hauptamtlichen Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Beisitzerinnen und Beisitzern. Die Sitzungen des Kreisrechtsausschusses sind öffentlich. Die Beratung und Abstimmung erfolgen in nichtöffentlicher Sitzung.

Der Kreisrechtsausschuss hat keine Kompetenz, eine Satzung zu überprüfen und für ungültig zu erklären.

Das Verfahren ist geregelt in den §§ 68 ff. VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) in Verbindung mit §§ 6 ff. AGVwGO (Landesgesetz zur Ausführung der VwGO).

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