Veranstaltungen im Einklang mit der Natur
Sie planen eine Veranstaltung außerhalb der bebauten Ortslage? Bitte beachten Sie, dass Veranstaltungen außerhalb der bebauten Ortslage nicht uneingeschränkt möglich und im Einklang mit der Natur durchzuführen sind.
Im Hinblick auf die von Ihnen geplante Veranstaltung bedeutet dies, dass immer eine naturschutzrechtliche Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde zu erfolgen hat. Abhängig von der Art der Veranstaltung ist ggf. eine naturschutzrechtliche Genehmigung zu beantragen. Der Antrag ist eigenständig von Ihnen bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen.
Warum benötigen Sie eine naturschutzrechtliche Genehmigung?
Fast der gesamte Kreis Ahrweiler befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Rhein-Ahr-Eifel“.
Außerhalb der Ortslagen ist im Landschaftsschutzgebiet „Rhein-Ahr-Eifel“ z.B. das Errichten von baulichen Anlagen aller Art (u.a. Zelte, Bühnen), das Aufstellen von festen oder fahrbaren Verkaufsständen sowie das Lagern oder Zelten auf anderen als hierfür behördlich zugelassenen Plätzen nur mit einer entsprechenden Genehmigung erlaubt.
Zudem sind bei Veranstaltungen außerhalb der bebauten Ortslage weitere
naturschutzrechtliche Vorgaben zu beachten, die
- den Artenschutz,
- die Natura-2000-Gebiete (Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete),
- die gesetzlich geschützten Biotope (z.B. Weinbergmauern) sowie
- die Naturschutzgebiete betreffen.
Eine Nutzung dieser sensiblen Bereiche für Veranstaltungen jeglicher Art kann zu erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und geschützter Arten führen.
Zum Schutz von Natur und Landschaft ist daher für jede Veranstaltung außerhalb bebauter Ortslagen vorab eine naturschutzrechtliche Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde erforderlich und ggf. eine naturschutzrechtliche Genehmigung.
Was sollten Sie bereits im Vorfeld bei der Planung Ihrer Veranstaltung im
Außenbereich beachten?
I. Standort inkl. Aufbauten / Streckenführung
Um naturschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden, sind Veranstaltungen nach Möglichkeit innerhalb der Ortslagen oder an sonstigen bereits bestehenden Infrastrukturen durchzuführen.
Sofern dies nicht möglich sein sollte, sind vorrangig z.B. bestehende Schutzhütten oder Rastplätze zu nutzen.
Bei Motor- / Rad- oder Laufveranstaltungen kommt es besonders auf die Streckenführung an:
Es sollten grundsätzlich nur befestigte Straßen und Wege befahren werden. Die Nutzung von unbefestigten Wegen stellt eine Beeinträchtigung der Natur da und sollte mit Blick auf den Schutz der Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vermieden werden.
Bei der Standortplanung sind auch die Anfahrt- und Parkmöglichkeiten zu beachten. Die Ausweisung zusätzlicher Parkflächen außerhalb der Ortslagen bedarf aufgrund der hiermit verbundenen natur- und artenschutzrechtlichen Beeinträchtigungen ebenfalls einer naturschutzrechtlichen Genehmigung.
II. Terminplanung / zeitlicher Umfang
Neben dem Standort spielt auch der Zeitpunkt zur Durchführung der Veranstaltung eine wichtige Rolle. In der Zeit vom 01. März bis 30. September befinden sich die meisten freilebenden Tiere in der sogenannten Brut- und Nistzeit. Insbesondere in dieser Zeit reagieren Tiere bei Störungen (z.B. Musik, Lärm, Lichtquellen etc.) vor allem mit Einbruch der Dämmerung besonders empfindlich. Beeinträchtigungen in dieser Zeit können dazu führen, dass Gelege und Nester aufgegeben werden und die Brut verloren geht.
Die Durchführung von Veranstaltungen außerhalb der Brut- und Nistzeit ist daher aus Sicht des Naturschutzes zu bevorzugen. Sollte dies nicht möglich sein, müssen negative Einflüsse auf die Tierwelt vor Ort minimiert werden. Gegebenenfalls ist zum Ausschluss negativer Beeinträchtigungen ein Gutachten erforderlich, dass nur während der Brut- und Nistzeit (März bis September eines Jahres) erstellt werden kann. Bei Ihrer Planung bitten wir diese Vorlaufzeit zu berücksichtigen.
Welche Unterlagen sind für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Erteilung einer
naturschutzrechtlichen Genehmigung erforderlich?
Bitte reichen Sie nachfolgende Unterlagen frühzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der Unteren Naturschutzbehörde ein. Ggf. sind tiefergehende naturschutzfachliche Untersuchungen erforderlich, die in
Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde durch Sie zu beauftragen sind.
- Angaben zum Veranstaltungsort, Veranstaltungsdatum sowie zum zeitlichen Rahmen
- kurze Beschreibung der geplanten Veranstaltung
- voraussichtliche Anzahl der Teilnehmenden
- Angaben zur (musikalischen) Beschallung: Geplanter Zeitraum (Uhrzeit), Art der musikalischen Begleitung
- Angaben zur geplanten Beleuchtung (Anzahl und Art der Lichtquellen)
- Angaben zur benötigten Infrastruktur (z.B. Zelte, Sitzgelegenheiten, sanitäre Anlagen, Verkaufsstände etc.
Bei Fragen zum Antragsverfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um gemeinsam Möglichkeiten für eine rechtssichere und naturschonende Durchführung Ihrer Veranstaltung zu finden.