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Veranstaltungen im Einklang mit der Natur

Sie planen eine Veranstaltung außerhalb der bebauten Ortslage? Bitte beachten Sie, dass Veranstaltungen außerhalb der bebauten Ortslage nicht uneingeschränkt möglich und im Einklang mit der Natur durchzuführen sind.

Im Hinblick auf die von Ihnen geplante Veranstaltung bedeutet dies, dass immer eine naturschutzrechtliche Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde zu erfolgen hat. Abhängig von der Art der Veranstaltung ist ggf. eine naturschutzrechtliche Genehmigung zu beantragen. Der Antrag ist eigenständig von Ihnen bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen.

Bei Fragen zum Antragsverfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um gemeinsam Möglichkeiten für eine rechtssichere und naturschonende Durchführung Ihrer Veranstaltung zu finden.

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