Aufforstungen – Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen
Weihnachtsbaumkulturen in der Feldflur – Was ist zu beachten?

Die Anlage von Weihnachtsbaumkulturen in der freien Feldflur ist auf den ersten Blick ein rein landwirtschaftliches Vorhaben. Tatsächlich handelt es sich dabei jedoch auch um einen Eingriff in Natur und Landschaft, der verschiedene gesetzliche Anforderungen mit sich bringt. Insbesondere greifen hier die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, sodass in vielen Fällen eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist.
Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde
Ob eine Genehmigung erteilt werden kann, hängt maßgeblich vom geplanten Standort ab. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihr Vorhaben rechtzeitig mit der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung abstimmen. So lassen sich offene Fragen und mögliche Anforderungen frühzeitig klären.
Weitere Aspekte im Verfahren
Im Rahmen des naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens werden zusätzlich agrarförderrechtliche Aspekte geprüft. Dies betrifft insbesondere die Nutzung von Flächen, die bislang über Agrarförderprogramme bewirtschaftet wurden. Änderungen in der Flächennutzung – wie die Umwandlung in eine Weihnachtsbaumkultur – können Auswirkungen auf Förderansprüche haben.
Besondere Regelung bei angrenzendem Wald
Soll die Weihnachtsbaumkultur auf einem Grundstück angelegt werden, das an einen Wald grenzt, ist das jeweilige Forstamt zu kontaktieren.