Artenschutz

brown and black turtle on green leaves

Besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten unterliegen verschiedenen gesetzlichen Verbotstatbeständen (z.B. Besitzverbot, Zugriffsverbot, Vermarktungsverbot). Diese schließen auch Teile und Produkte aus besonders geschützten Arten ein.

Zu den besonders geschützten Arten gehören neben vielen heimischen Arten auch alle europäisch geschützten Vogelarten sowie exotische Arten, wie z.B. Affen, Papageien, Schildkröten, verschiedene Echsenarten sowie Orchideen, Aloe-Pflanzen und Palisanderhölzer. Produkte können z. B. Handtaschen/Gürtel aus Schlangenleder, Elfenbeinprodukte, Instrumente und Pelze sein.

Für die Haltung von Exemplaren besonders geschützter Arten besteht eine Meldepflicht bei der für den besonderen Artenschutz zuständigen Behörde. Auch müssen Zu- und Abgänge z.B. bei Kauf/Verkauf, Zucht, Schenkung, Tod, Zuweisung/Beschlagnahmung angezeigt werden.

Für einige Arten, die unter den besonderen Naturschutz fallen, besteht zusätzlich eine Pflicht zur Einholung einer Vermarktungsgenehmigung (Nachweis über die legale Herkunft des Tieres).

Welche Arten besonders geschützt sind, können Sie im Portal WISIA (Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz) des Bundesamtes für Naturschutz einsehen.

Im Portal MelBA (Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz, Rheinland-Pfalz) können Sie die Meldungen für Ihre Tiere vornehmen. Auch Änderungen und die Beantragung einer Vermarktungsgenehmigung können hier vorgenommen werden.

Grundsätzlich sollten Sie sich vor der Anschaffung eines besonders geschützten Tieres über dessen Haltungsanforderungen und notwendigen Dokumente informieren. Insbesondere sollten Sie darauf achten, dass Sie vom Vorbesitzer einen vollständig ausgefüllten Herkunftsnachweis bzw. eine Vermarktungsgenehmigung (EU-Bescheinigung) erhalten. Ein Beispiel für einen Herkunftsnachweis finden Sie als Link auf der rechten Seite.

Das Landesnaturschutzgesetz stellt darüber hinaus weitere Anforderungen an Haltung und Zucht besonders geschützter Arten. Unter anderem muss der zuständigen Behörde auf Anfrage ein Sachkundenachweis für eine artgerechte Haltung vorgelegt werden können. Bei der Haltung von Tieren einer besonders geschützten Art, die für den Menschen lebensgefährlich werden kann, ist der zuständigen Behörde eine Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 500.000 € nachzuweisen. Über die Zu- und Abgänge ist Buch zu führen. Für jedes giftige Tier ist zu vermerken, welches Gift die entsprechende Art aufweist.