Direktzahlungen

Auch nach der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union bilden die Direktzahlungen die sogenannte erste Säule der Europäischen Agrarförderung. Die aktuelle Reform regelt die Grundlagen für den Zeitraum 2023 bis 2027. Bei den Direktzahlungen handelt es sich um grundsätzlich von der landwirtschaftlichen Produktion entkoppelte Zahlungen. Der Erhalt dieser Zahlungen ist unter anderem an fachrechtliche Vorgaben (Konditionalität) gebunden. Die bisherigen Zahlungsansprüche und die Kleinerzeugerregelung entfallen ersatzlos.

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