Fleischhygiene

Überblick über die Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können.

Aufgaben Fleischhygiene

  • Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung in Gewerbebetrieben und bei Hausschlachtungen einschließlich der Untersuchung von Gehegewild.
  • Untersuchung von erlegten Wildschweinen auf Trichinen.
  • Hygieneüberwachung aller Fleisch- und Geflügelfleisch be- und verarbeitenden Betriebe.
  • Entnahme von Proben und Veranlassung ihrer Untersuchung auf Rückstände und pharmakologisch wirksame Substanzen.
  • Ahndung von Rechtsverstößen.

Alle landwirtschaftlicchen Nutztiere, deren Fleisch zum menschlichen Genuss genutzt werden soll, unterliegen vor und nach der Schlachtung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Zu diesem Zweck muss jede Schlachtung vorher beim zuständigen amtlichen Tierarzt oder Fleischkontrolleur angemeldet werden. Je nach Befund und Tierart sind noch weitergehende Untersuchungen notwendig (z.B. BSE-Test, Trichinenuntersuchung). Wenn alle notwendigen Untersuchungen mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen sin, wird das Fleisch für den menschlichen Genuß freigegeben. Für die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung erhebt der Kreis Ahrweiler auf Grundlage einer Satzung kostendeckende Gebühren.

Hausschlachtung

Schlachtung außerhalb gewerblicher Schlachtstätten

Schlachtung außerhalb gewerblicher Schlachtstätten, wenn das Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Besitzers verwendet werden soll. Das im Rahmen einer Hausschlachtung gewonnene Fleisch darf nicht vermarktet werden.

Durchführung amtliche Untersuchung auf Trichinen

Die Untersuchung auf Trichinen – für sicheres Wildbret unverzichtbar. Hier erfahren Sie, wie der Ablauf ist.

Achtung geänderte Untersuchungstage !!!

Die Untersuchungen des Veterinäramtes der Kreisverwaltung Ahrweiler finden ab sofort jeweils dienstags und donnerstags statt. Durch Feiertage kann es hier zu Verschiebungen kommen.

Erklärung Trichinen

Trichinen (Trichinella) sind eine Gattung winziger Fadenwürmer, die im Fleisch von Haus- und Wildschweinen sowie anderen fleischfressenden Wildtieren vorkommen und beim Menschen zu schweren Erkrankungen führen können. Der Mensch infiziert sich durch den Verzehr von rohem oder ungenügend zubereitetem trichinösen Fleisch oder daraus hergestellten Produkten, wie Rohwurst oder Rohschinken.

Um dies zu vermeiden, müssen u.a. alle Wildschweine auf Trichinella untersucht werden.

Welche Jäger dürfen Trichinproben entnehmen?

Die Entnahme der Probe kann durch den hierfür geschulten und beauftragten Jagdausübungsberechtigten erfolgen.

Die Schulung erfolgt seit dem Jahr 2008 während der Jagdscheinausbildung. Besitzer älterer Jagdscheine müssen diese Schulung ggf. in einem Lehrgang nachholen. Mit der Schulungsbescheinigung kann die Erlaubnis zur Probenentnahme (Beauftragung) beim Veterinäramt des Landkreises Ahrweiler für das eigene Revier beantragt werden.

Wildmarken und Wildursprungsscheine

Die zur eindeutigen Kennzeichnung der Tierkörper benötigten Wildmarken und Wildursprungsscheine können über das Veterinäramt bezogen werden. Senden Sie uns hierzu eine Mail an Vetamt@kreis-ahrweiler.de oder per Fax an 02641/975-506.

Der Wildursprungsschein dient als „Untersuchungsauftrag“ für das Labor. Beachten Sie, dass die Nummern der Wildmarken zwecks Zuordnung gut lesbar notiert werden. Wildmarken werden nur an berechtigte Jäger ausgegeben.

Entnahme der Trichinenprobe durch den Jäger

An jedem Tierkörper ist eine gültige Wildmarke anzubringen. Die Nummer der Wildmarke ist auf dem Wildursprungsschein einzutragen. Die Trichinenprobe besteht aus mindestens 10 g Muskulatur aus dem Zwerchfellpfeiler oder sofern nicht anders möglich dem Vorderlauf. Die Probe ist anschließend in einen einzelnen Probenbeutel zu verpacken und dieser mit Klebeetikett oder wasserfestem Stift mit der Wildmarkennummer zu kennzeichnen. Nur so ist eine Zuordnung zu dem Wildursprungsschein möglich. Der Wildursprungsschein ist bitte zusammen mit dem Probenbeutel in einem weiteren Folienbeutel zu verpacken. Die Probe mit dem Wildursprungsschein ist sodann bei der Sammelstelle in Adenau oder in den von außen zugänglichen Kühlschrank am Kreishaus zuzuleiten.

Die Untersuchung erfolgt im Labor am Dienstag und Donnerstag. Durch Feiertage kann es hier zu Verschiebungen kommen.

Ergebnismitteilung

Die Wildursprungsscheine werden weiterhin an die Jäger per Post versandt. Zusätzlich haben Sie hier die Möglichkeit, dass Ergebnis der Trichinenuntersuchung vorab abzufragen. Bitte geben Sie hierzu die auf dem Wildursprungsschein für Untersuchungen auf Trichinen individuelle Wildmarkennummer ein.

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