Förderung des ehrenamtlichen Vereinswesens

Auch das Vereinsgelände oder Teile davon können zur Artenreichen Wiese werden. Der Kreis Ahrweiler unterstützt solche Vorhaben finanziell. So können etwa Fördervereine für die Schaffung von Blühwiesen oder Beeten rund um Schulen beziehungsweise Kindergärten Mittel aus dem Programm beantragen. Auch Vereine, die eine Streuobstwiese anlegen möchten, können Mittel aus diesem Programm beantragen.

Gruppen, die nicht nach dem Vereinsrecht organisiert sind, können ebenfalls Mittel aus der Vereinsförderung erhalten. Diese unterstützt neben der Gestaltung von Außenanlagen auch die Anschaffung von Geräten. Gefördert werden grundsätzlich 25 Prozent der Kosten. Der Höchstzuschuss bei Baumaßnahmen beträgt 4000 Euro, bei Anschaffungen sind es 1000 Euro. Für einen Imkerverein werden zum Beispiel Bienenstöcke oder Schutzausrüstungen bezuschusst. Auch Fortbildungen sind förderfähig.

Die Kosten für die Anschaffung von mehrjährigem regionalen Saatgut (Regiosaatgut) für das Anlegen von bienen- und insektenfreundlichen Wiesen sowie für die Anschaffung von Bäumen für Streuobstwiesen werden vom Kreis zu 100 Prozent mit maximal 1000 Euro übernommen.

Wichtig: Ein Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

Häufig gestellte Fragen für Ortsgemeinden und Vereine

Wer kann eine Förderung beantragen?

Vereine, Ortsgemeinden und bürgerschaftliche Initiativen oder Gruppierungen können einen Antrag auf Förderung stellen.

Privatpersonen werden nicht gefördert.

Welche Flächen sind förderfähig?

Flächen im Kreis Ahrweiler, die bislang nicht attraktiv für blütensuchende Insekten sind.

Für welche Flächen ist eine Förderung ausgeschlossen?

  • Kompensationsflächen (Ausgleichsflächen/ Öko-Konten-Flächen etc.)
  • Flächen mit Feldgehölzen (Rodungsverbot)
  • Flächen zur Behebung von Wildschäden
  • Nachsaat-Flächen auf Wiesen und Weiden
  • auf bestehendem, landwirtschaftlich bewirtschaftetem Grünland (Umbruchverbot!)

Ausnahme: sehr artenarmes Grünland nach Genehmigung

Ist eine Mindestgröße vorgegeben?

Nein, auch kleine Flächen sind förderfähig.

Werden ehrenamtliche Eigenleistungen anerkannt?

Ja, sie können über einen zusätzlichen Antrag im Förderprogramm Ländlicher Raum beantragt werden.

Förderung: 25% der anerkennungsfähigen Kosten (15 € je Eigenleistungsstunde, Material- und Unternehmerleistungen), max. 5.000 €.

Kann ich jedes Saatgut nehmen?

Nein, nur mehrjährige zertifizierte Regiosaatgut-Mischungen regionaler Wildpflanzen sind förderfähig.
Vorschläge für Saatgutmischungen für verschiedene Anwendungen enthält die Empfehlungsliste der Kreisverwaltung Ahrweiler zu Saatgut und Obstbäumen.

Warum soll Regiosaatgut gesät werden?

Ab 2020 dürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz nur noch gebietsheimische Arten in der freien Landschaft ausgebracht werden. Dies gilt auch für Saatgutmischungen. Gebietseigenes Saatgut nennt man auch Regiosaatgut. Es wird durch die Besammlung von Wildpflanzen in einer bestimmten Region gewonnen.
Die für den Kreis Ahrweiler relevante Region ist „Westdeutsches Berg- und Hügelland“ (Produktionsraum 4) bzw. Rheinisches Bergland (Ursprungsgebiet 7).

Wo kann das Saatgut, wo können die Obstbäume erworben werden?

Sowohl Saatgut als auch Obstbäume können über regionale Baumschulen und Saatguthändler oder über das Internet bezogen werden.

Die Empfehlungsliste der Kreisverwaltung zu Saatgut und Obstbäumen nennt einige Beispiele für Bezugsstellen.

Wie teuer ist das Saatgut?

Der Preis ist abhängig von der Saatgutmischung.

Für eine Grundmischung als Blumenwiese mit einem Anteil von 50% Kräutern und 50% Gräsern ist ein Preis von ca. 65 € pro Kilogramm anzusetzen.

Für wie viel Fläche reicht 1 Kilogramm Saatgut?

Das hängt von der Saatgutmischung entsprechend der Herstellerempfehlung ab.

Für eine Grundmischung als Blumenwiese mit einem Anteil von 50% Kräutern und 50% Gräsern wird vom Hersteller eine Verteilung von 3 – 5g / m2 empfohlen. Das heißt, 1kg Saatgut reicht für eine Fläche von 200 – 330 m2.

Kann ich auf der gleichen Fläche eine Streuobstwiese und eine Blühwiese anlegen?

Ja, es werden Saatgut und Obstbäume auf einer Fläche gefördert.

Muss ein Pachtvertrag abgeschlossen werden?

Nein, eine formlose Nutzungsvereinbarung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Nutzer ist ausreichend.

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