Mittwoch, 11. Dezember 2019
Kurpark Bad Neuenahr: Kreisverwaltung genehmigt Auslagerung der Orchestermuschel
Die Untere Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung hat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler die Genehmigung für den Transport und die seitliche Lagerung der denkmalgeschützten Orchestermuschel im Kurpark Bad Neuenahr erteilt. Das teilt die Kreisverwaltung Ahrweiler mit.
Wegen der von der Kreisverwaltung genehmigten Abrissarbeiten der Kurparkliegenschaften wird die Muschel auf dem Parkplatz zwischen der Oberstraße und dem Bereich hinter dem Kurcafé witterungsgeschützt zwischengelagert. Für den sicheren Transport wird die Muschel von einem Fachunternehmen mit einer Kantholzkonstruktion ausgesteift und verlagert. Der Fachdienst Restaurierung der Direktion Landesdenkmalpflege der GDKE begleitet die Ausbauarbeiten.
Die Genehmigung erfolgte in enger Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, der Generaldirektion Kulturelles Erbe in Mainz und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.