Freitag, 26. Juni 2015
Kreisverwaltung lehnt Güllelager in Grafschaft ab
Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat den Bauantrag zur Errichtung des Güllebeckens in Grafschaft-Gelsdorf abgelehnt.
Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat den Bauantrag zur Errichtung des Güllebeckens in Grafschaft-Gelsdorf abgelehnt. Grund ist die fehlende Erschließung des geplanten Standortes. Ein Landwirt hat beantragt, nahe der A 61 eine Anlage mit einem Beckenvolumen von 5,5 Millionen Liter Gülle zu errichten.
Die Zuwegung auf dem vorhandenen Wirtschaftsweg ist laut Bescheid des Kreis-Bauamts für den zu erwartenden Schwerlastverkehr bei einer Achslast von zehn Tonnen nicht ausreichend dimensioniert. Der unbefestigte Wirtschaftsweg befindet sich im Eigentum der Gemeinde und ist nur für eine geringe Beanspruchung mit seltenen Überfahrten ausgelegt. Das Bauvorhaben sei damit bereits unzulässig, heißt es aus dem Kreishaus.
Zuvor hatte der Kreis nach den gesetzlichen Vorschriften die Gemeinde Grafschaft beteiligt. Der Bau-, Planungs- und Dorfentwicklungsausschuss der Gemeinde hat am 24. Juni beschlossen, das Einvernehmen ebenfalls wegen der fehlenden Zuwegung nicht zu erteilen.