Freitag, 30. Oktober 2020
Kreisverwaltung informiert über neue Corona-Verordnung des Landes
Allgemeinverfügung des Kreises gilt weiterhin
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat heute die 12. Corona-Bekämpfungsverordnung (12. CoBeLVO) erlassen. Sie gilt ab Montag, 02.11. bis Ende November. Damit werden die Beschlüsse der Ministerpräsident/innen und der Bundeskanzlerin vom Mittwoch in geltendes Landesrecht umgesetzt.
Darüber hinaus bleiben weitergehende Anordnungen der Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des erhöhten Aufkommens von SARS-CoV-2-Neuinfektionen im Kreis Ahrweiler vom 25.10.2020 auch weiterhin in Kraft.
Die vollständige 12. Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie im Internet unter https://corona.rlp.de beziehungsweise auf der Seite der Kreisverwaltung Ahrweiler www.kreis-ahrweiler.de . Hier ist auch der Text der Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des erhöhten Aufkommens von SARS-CoV-2-Neuinfektionen im Kreis Ahrweiler abrufbar.