Sonntag, 15. März 2020
Kreis untersagt alle Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmern
Kleinere Veranstaltungen nur unter strengen Auflagen – besser absagen
Der Kreis untersagt per Allgemeinverfügung Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmern. Die Verfügung nach Veröffentlichung im Bekanntmachungsorgan Blick aktuell tritt noch diese Woche in Kraft. Der Veranstaltungsbegriff ist dabei weit zu fassen. Nicht darunter fällt der Besuch von Bildungseinrichtungen wie Schulen und Hochschulen sowie von Betreuungseinrichtungen für Kinder unter 16 Jahren. Wer gegen das Verbot verstößt, macht sich strafbar. Die Verfügung gilt entsprechend des zugrundeliegenden Erlasses des Landes vom 13. März 2020 zunächst bis zum 10. April 2020.
Für Veranstaltungen unter 75 Personen in geschlossenen Räumen gelten strenge Auflagen. Hierzu gehört die Anzeigepflicht bei der Kreisverwaltung, die Registrierung aller Teilnehmer und die zwingende Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für Veranstaltungen (www.rki.de), wie zum Beispiel eine angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes und die Beachtung der Hygienevorschriften.
Die Kreisverwaltung empfiehlt allen Veranstaltern, aufgrund der deutlichen Zunahme der Infektionsfälle sämtliche Veranstaltungen abzusagen beziehungsweise auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.