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Montag, 13. April 2026

Kreis überprüft mögliche Risiken bei älteren Holzbaukonstruktionen

Bauaufsicht bittet Eigentümerinnen und Eigentümer um Mithilfe

Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat die Unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes gebeten, Gebäude zu identifizieren, bei denen sogenannte „Wolff“-Holzstegträger oder vergleichbare Konstruktionen verbaut sein könnten.

Hintergrund ist der Einsturz des Daches der Kirche St. Elisabeth in Kassel am 6. November 2023. Die Kirche, Baujahr 1959/60, war mit geklebten Holzstegträgern („Wolff“-Stegträger) ausgestattet. Ein inzwischen vorliegendes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Einsturz sehr wahrscheinlich durch das Versagen der Klebeverbindungen im Bereich des Dachfirstes ausgelöst wurde. Als Hauptursachen gelten Mängel bei der Ausführung, insbesondere bei der Klebefugendicke und dem Klebstoffauftrag, möglicherweise verstärkt durch ein ungeeignetes Verfahren zur Erzeugung des Anpressdrucks. Noch nicht abschließend geklärt ist, ob es sich um objektspezifische oder systemische Probleme handelt. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch andere Gebäude betroffen sind.

Der Kreis Ahrweiler als Untere Bauaufsichtsbehörde ermittelt aktuell, welche Gebäude potenziell durch die jeweiligen Eigentümer auf ihre Standsicherheit überprüft werden müssen. Da die entsprechenden Stegträger in den Jahren 1958 bis 1970 zugelassen waren, können nur Gebäude aus dieser Zeit betroffen sein. Zudem wurde diese Bauweise überwiegend für größere Gebäude wie landwirtschaftliche Hallen, öffentliche Einrichtungen sowie Gewerbe- und Industriebauten verwendet. Bei Wohngebäuden ist ein Einsatz eher unwahrscheinlich.

Aufruf an Eigentümerinnen und Eigentümer
Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Gebäude aus diesem Zeitraum stammen und möglicherweise mit „Wolff“-Stegträgern ausgestattet sind, werden gebeten, sich per E-Mail an bauaufsicht@kreis-ahrweiler.de zu wenden.

Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz unter https://fm.rlp.de/fileadmin/04/Themen/Baurecht_und_Bautechnik/Bauvorschriften/Verwaltungsvorschriften_und_Rundschreiben/Hinweis_auf_Webseite_FM_Information_zu_Wolff-Holzstegtraegern_mit_harnstoffverklebte_Generalkeilzinkenverbindungen.pdf.