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Donnerstag, 7. Dezember 2023

HINWEIS (Veröffentlichung vor 1 Jahr): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Kreis führt Aufbewahrungskontrollen bei Waffenbesitzenden durch

Überprüfungsmaßnahmen finden in der Regel unangekündigt statt

Im Kreis Ahrweiler gibt es circa 2200 Waffenbesitzende, zumeist sind dies Jägerinnen und Jäger sowie Sportschützinnen und -schützen. Um einen Missbrauch bei Waffen zu vermeiden, wie er beispielsweise infolge eines Diebstahls auftreten kann, schreibt das Waffengesetz die sichere Aufbewahrung in zertifizierten Tresoren der Sicherheitsklassen 0 oder 1 vor. Um die adäquate Aufbewahrung zu überprüfen, führt die Kreisverwaltung Ahrweiler entsprechende Kontrollen durch.

Gemäß §36 des Waffengesetzes hat, wer Waffen oder Munition besitzt, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Gegenüber der Waffenbehörde ist der Waffenbesitzende bezüglich der Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften in der Nachweispflicht. Die ordnungsgemäße Lagerung müssen Waffenbesitzende daher bei der Erstbeantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis mit der Dokumentation der Aufbewahrungssituation sowie der Vorlage von Erwerbsquittungen für Aufbewahrungsbehältnisse nachweisen. Darüber hinaus haben Waffenbesitzende den Mitarbeitenden der Waffenbehörde zum Zweck der Durchführung von Aufbewahrungskontrollen Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gestatten, in denen Waffen und Munition gelagert werden.

Die Überprüfungsmaßnahmen finden in der Regel unangekündigt statt. Da nur Mitarbeitende der Behörde, die nach Landesrecht Waffenbehörde ist, zur Kontrolle berechtigt sind, werden diese sich bei stattfindenden Kontrollen stets mit einem Dienstausweis ausweisen.

Kommt der Waffenbesitzende seiner Mitwirkungspflicht bei den Kontrollen grundlos nicht nach, setzt er sich dem Verdacht waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit aus und muss mit dem Entzug seiner waffenrechtlichen Erlaubnis rechnen. Kontrolliert werden neben der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition auch die waffenrechtlichen Erlaubnisse (Waffenbesitzkarten, Munitionserwerbsscheine), die Art der vorhandenen Munition sowie das vollzählige Vorhandensein der eingetragenen Waffen oder deren Verbleib. Zulässig sind ebenfalls Fragen nach Schlüsseln oder Zweitschlüsseln für die Aufbewahrungsbehältnisse, da gewährleistet sein muss, dass keine Unbefugten Zugriff auf diese nehmen können. Sind Waffen nicht vor Ort, etwa zur Reparatur, sollte dies durch eine entsprechende Quittung nachgewiesen werden.

Bei Fragen insbesondere zur Aufbewahrung von Waffen erteilen die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung Ahrweiler telefonisch Auskunft unter 02641 / 975-355, -271 oder -229.

Ein Merkblatt mit wesentlichen Hinweisen zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Waffen ist auf der Homepage der Kreisverwaltung abrufbar unter https://kreis-ahrweiler.de/verkehr_ordnung/jagd-und-waffen/waffen/themen-waffen/.

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