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Donnerstag, 26. August 2021

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Kindertagesbetreuung im Kreis: 816 Plätze von der Flut betroffen

Finanzielle Entlastung der Familien durch Beitragsbefreiung

Die Flutkatastrophe Mitte Juli beeinträchtigt auch die Kindertagesbetreuung im Kreis Ahrweiler erheblich. In den betroffenen Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr sowie in den Städten Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig fallen aufgrund von mittel- und langfristigen Schäden insgesamt 816 Plätze in Kindertagesstätten weg. Darüber hinaus sind auch einige Tagespflegepersonen betroffen.

Im Rahmen intensiver Abstimmungsgespräche zwischen dem Kreis Ahrweiler, dem Land Rheinland-Pfalz, den Kommunen und den freien Trägern ist es gelungen, für viele Einrichtungen Betreuungsalternativen zu entwickeln und Perspektiven aufzuzeigen.

Zur Entlastung der Familien und zur Sicherheit der Finanzierung der Zuschüsse in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege hat der Kreis- und Umweltausschuss beschlossen, dass die laufenden Zuschüsse (Personalkosten und laufende Geldleistungen) bis zum 30. September 2021 durch den Kreis weiter geleistet werden. Dies gilt auch, wenn eine reguläre Betreuung in den von Hochwasser betroffenen Einrichtungen beziehungsweise bei den betroffenen Kindertagespflegepersonen nicht oder nicht voll umfänglich sichergestellt werden kann.

Darüber hinaus werden von der Flutkatastrophe betroffene Personen und Familien bis zum 31. Dezember 2021 von der Elternbeitragspflicht im Bereich der Kindertagesbetreuung auf Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltung befreit. Wie bei der Soforthilfe erfolgt auch hier eine Plausibilitätsprüfung bezüglich des Wohnorts. Der Antrag kann formfrei und bis zum 31. Dezember 2021 auch rückwirkend schriftlich, per Mail an Elternbeitrag@kreis-ahrweiler.de oder persönlich gestellt werden.

Kann aktuell in einer betroffenen Kindertagesstätte oder Tagespflegestelle kein Angebot vorgehalten werden, entfällt die Elternbeitragspflicht für den entsprechenden Monat auch ohne Antrag.

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