Freitag, 19. August 2016
Juni-Unwetter: Anträge auf Elementarschäden stellen
Finanzhilfen möglich bei Existenzgefährdung und nicht versicherbaren Schäden
Personen und Betriebe, die von den Juni-Unwetterereignissen im Kreis Ahrweiler existenzbedrohend betroffen sind, können bis 7. September 2016 Anträge auf finanzielle Unterstützung nach der Verwaltungsvorschrift Elementarschäden (VV Elementarschäden)
Personen und Betriebe, die von den Juni-Unwetterereignissen im Kreis Ahrweiler existenzbedrohend betroffen sind, können bis 7. September 2016 Anträge auf finanzielle Unterstützung nach der Verwaltungsvorschrift Elementarschäden (VV Elementarschäden) des Landes Rheinland-Pfalz stellen. Auf diese von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) genannte Frist macht die Kreisverwaltung Ahrweiler aufmerksam.
Privatgeschädigte, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie gewerbliche Betriebe im AW-Kreis können diese Finanzhilfen bei den Verwaltungen der Städte und Verbandsgemeinden sowie der Gemeinde Grafschaft beantragen. Die VV Elementarschäden greift nur bei existenzgefährdenden Schäden und solchen, die nicht versicherbar sind.
Die Antragsformulare und weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der ADD (www.add.rlp.de, Aktuelles“, Elementarschäden“). Auf der Startseite der Kreisverwaltung www.kreis-ahrweiler.de stehen Infos zu Unwetterschäden“ mit einem Link zur ADD.