Montag, 26. September 2016
Juni-Unwetter: 20 Anträge auf Finanzhilfen des Landes
Nach den Juni-Unwetterereignissen in Teilen des Kreises Ahrweiler haben 17 Privatpersonen, zwei Gewerbebetriebe und ein landwirtschaftlicher Betrieb Anträge auf Gewährung von Finanzhilfen nach der Verwaltungsvorschrift Elementarschäden (VV Elementars
Nach den Juni-Unwetterereignissen in Teilen des Kreises Ahrweiler haben 17 Privatpersonen, zwei Gewerbebetriebe und ein landwirtschaftlicher Betrieb Anträge auf Gewährung von Finanzhilfen nach der Verwaltungsvorschrift Elementarschäden (VV Elementarschäden) des Landes Rheinland-Pfalz gestellt. Zuvor hatte das Land die Unwetterereignisse als Elementarereignis im Sinne der VV anerkannt.
Die angegebene Schadenssumme der 20 Antragsteller beträgt insgesamt 434.000 Euro. Die Antragsteller kommen aus den Verbandsgemeinden (VGs) Adenau, Altenahr, Bad Breisig und der Gemeinde Grafschaft. Das ist das Ergebnis einer kreisweiten Abfrage der Kreisverwaltung in den Kommunen. Das Ergebnis wurde der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes übermittelt.
Die Sozialämter der VGs und der Gemeinde Grafschaft entscheiden über die Anträge der Privatgeschädigten. Für die Anträge aus Gewerbe und Landwirtschaft wird eine Schadenskommission gebildet. Die Kommission, die aus Vertretern von Kreis, Finanzamt sowie Industrie- und Handelskammer beziehungsweise Landwirtschaftskammer besteht, wird einen Entscheidungsvorschlag an die ADD abgeben.
Die VV Elementarschäden greift nur bei existenzgefährdenden Schäden und solchen, die nicht versicherbar sind. Nähere Informationen gibt es auf der Internetseite der ADD (www.add.rlp.de, Aktuelles“, Elementarschäden“).