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Freitag, 8. Dezember 2023

HINWEIS (Veröffentlichung vor 1 Jahr): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Jagdschein: Online-Antrag ab sofort möglich

Die Kreisverwaltung Ahrweiler erweitert ihr Angebot an digitalen Services: Ab sofort besteht die Möglichkeit, Jagdscheine online zu beantragen oder verlängern zu lassen. Auch sonstige Eintragungen im Jagdschein, wie beispielsweise die Änderung der Anschrift, können online beantragt werden. Darüber hinaus sind nun auch Anträge auf Zulassung zur Jäger- oder Falknerprüfung im Online-Angebot des Bürger-Service auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter https://kreis-ahrweiler.de/verwaltung/buerger-service/ abrufbar.

Ganz papierlos kann der Prozess jedoch leider nicht abgewickelt werden, da der Jagdschein – gemäß Bundesjagdgesetz – „nach einheitlichen, vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bestimmten Mustern erteilt“ wird. Soweit durch das Bürgeranliegen Eintragungen im Jagdschein erforderlich werden, muss dieser daher weiterhin bei der Behörde vorgelegt werden. Eine persönliche Vorsprache der Antragstellenden ist hierfür aber nicht erforderlich. Es ist ausreichend, den Jagdschein postalisch der Kreisverwaltung (Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler) zu übersenden. Darüber hinaus können Anträge auch nach wie vor per Vordruck in Papierform eingereicht werden.

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