Montag, 25. März 2024
Infoveranstaltung: Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Kreis Ahrweiler
Die Kreisverwaltung Ahrweiler, der Betreuungsverein SKFM Katholischer Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler und der Betreuungsverein der evangelischen Kirchengemeinden der Region Rhein-Ahr laden am Mittwoch, 10. April 2024, zu einem Vortrag zum Thema „Bundesteilhabegesetz – Hilfen für Menschen mit Behinderung und die Umsetzung im Kreis Ahrweiler“ ins Kreishaus ein. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Menschen mit Handicaps, deren Angehörige oder Betreuende aber auch an alle anderen interessierten Bürgerinnen und Bürger.
Referent ist Theo Lassau, Teilhabe-Koordinator und für die Eingliederungshilfe zuständiger Sachbereichsleiter der Kreisverwaltung. Er vermittelt einen Überblick über die möglichen Teilhabeleistungen, deren Voraussetzungen und das Verfahren von der Antragstellung bis zur Bewilligung.
Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 10. April 2024, von 17 bis 19 Uhr, im Großen Sitzungssaal (4. Etage) der Kreisverwaltung Ahrweiler (Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler) statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Aufgrund der begrenzten Platzanzahl wird um Anmeldung bis zum 4. April 2024 per Telefon unter 02641 / 975-2927 oder per E-Mail an betreuungsbehoerde@kreis-ahrweiler.de gebeten.
Zum Hintergrund
Das Bundesteilhabegesetz ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Die früher zur Sozialhilfe zählende Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ist seitdem im Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe geregelt.
Der Gesetzgeber hat beginnend mit einer neuen Definition des Behinderungsbegriffes über das Antrags- und Prüfverfahren bis hin zum Einsatz von Einkommen und Vermögen eine Vielzahl von Regelungen geschaffen, die auch der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dienen sollen.