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Dienstag, 7. Mai 2024

Information zur erfolgten Bestandsreduzierung „Gnadenhof Eifel“

Im „Gnadenhof Eifel“ wurde am heutigen Dienstag, 7. Mai 2024, durch das Veterinäramt des Landkreises Ahrweiler die Anzahl der gehaltenen Hunde reduziert.

Die Maßnahme wurde erforderlich, da tierschutzrechtliche Verstöße vorlagen (siehe hierzu auch Stellungnahme der Kreisverwaltung Ahrweiler vom 8. Dezember 2023 unter https://kreis-ahrweiler.de/landkreis/stellungnahme-der-kreisverwaltung-ahrweiler-zur-online-petition-gnadenhof-eifel/) und der Anordnung einer Bestandsreduzierung nicht nachgekommen wurde.

Da der Halterin das Halten von maximal fünf Hunden gestattet ist, wurden vom Veterinäramt nun die überzähligen Hunde vorübergehend in Tierheimen untergebracht, bis diese dann von dort anderweitig vermittelt werden können.

Zum Hintergrund:
Aufgrund von tierschutzrechtlichen Verstößen hatte das Veterinäramt der Kreisverwaltung Ahrweiler angeordnet, den Bestand von 61 Hunden auf fünf Hunde bis zum 15. Dezember 2023 zu reduzieren. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 26. Februar 2024 einem Antrag der Halterin, die Bestandsreduzierung auszusetzen, nicht stattgegeben. Dagegen legte die Hundehalterin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ein. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat nun mit Beschluss vom 18. April 2024 diese Beschwerde zurückgewiesen.

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