Dienstag, 8. Mai 2018
Güllebecken Grafschaft: Etappenerfolg für Kreis und Gemeinde
Gericht gibt Antrag auf Berufung statt
Im Prozess um den Bau eines Güllebeckens in der Grafschaft hat das Oberverwaltungsgericht nun entschieden.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat dem Antrag des Kreises und der Gemeinde Grafschaft auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz stattgegeben.
Das OVG habe ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz, so die Begründung. Im November 2016 hatte das VG Koblenz die Kreisverwaltung verpflichtet, die Genehmigung zum Bau und Betrieb des Güllebeckens zu erteilen. Daraufhin hatten Kreis und Gemeinde beim OVG beantragt, die Berufung zuzulassen.
Dies wurde damit begründet, dass unter anderem das Erschließungsangebot des Landwirts zum Ausbau des Wirtschaftswegs für den Schwerlastverkehr nicht ausreichend gewesen sei; außerdem fehlten wasserrechtliche Voraussetzungen.
Im nächsten Schritt werden Kreisverwaltung und Gemeinde Grafschaft die Berufung begründen.