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Verhütungsmittelfonds Kreis Ahrweiler

Warum ein Verhütungsmittelfonds?

Für gesetzlich Krankenversicherte ab 22 Jahren gibt es keine Möglichkeit der Kostenübernahme von Verhütungsmitteln durch die Krankenkassen. Für Frauen mit geringem Einkommen und Frauen im Sozialleistungsbezug ist dadurch der Zugang zu sicheren und gesundheitsschonenden Verhütungsmitteln aus finanziellen Gründen eingeschränkt.

Um bis zu einer möglicherweise zukünftigen bundesweiten Regelung Frauen und Paare im Kreis Ahrweiler bei der Familienplanung zu unterstützen, ungeborenes Leben zu schützen und Schwangerschaftskonflikte zu vermeiden, haben die Schwangerschaftsberatung des Caritasverbands Rhein-Mosel-Ahr e.V., die Schwangerschaftsberatung Donum Vitae Ahrweiler e.V. und die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises für den Kreis Ahrweiler einen Verhütungsmittelfonds eingerichtet.

Spenden

Der Fonds finanziert sich aus Spenden.

Eine Anschubfinanzierung wurde aus Mitteln des Kreises Ahrweiler und einer Spende der Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Diözesanverband Trier ermöglicht.

Spendenkonto:

Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.V.

DE07 5765 0010 0000 0174 00
Kreissparkasse Mayen

Verwendungszweck: Verhütungsmittelfonds für den Kreis Ahrweiler

Antragstellung

Antragsberechtigt sind Frauen mit Wohnsitz im Kreis Ahrweiler ab dem Alter von 22 Jahren. Nachweise über den Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder über ein geringes Einkommen sind bei Antragstellung vorzulegen.

Bezuschusst werden können ärztlich verordnete, langfristige Verhütungsmittel wie Spirale und Hormonimplantate und Dreimonatsspritze.

Anträge sind bei den beiden Schwangerschaftsberatungsstellen zu stellen, wobei ein Beratungsgespräch Voraussetzung ist. Nach Prüfung durch die Beratungsstelle erhalten die Antragstellerinnen eine Bescheinigung zur anteiligen Kostenübernahme zur Vorlage bei ihrem Arzt oder ihrer Ärztin.

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