Gleichstellungsbeauftragte

Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, die Gleichstellung von Frauen zu fördern, um dadurch bestehende Benachteiligungen abzubauen. Sie nimmt sich aller frauenrelevanten Angelegenheiten an. Frauenrelevant sind Angelegenheiten, die die Lebensbedingungen von Frauen in anderer Weise oder in stärkerem Maße berühren als die der Männer.

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  • Sie fördert den Bewusstseinswandel in der Gesellschaft durch Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen.
  • Sie tritt für Fraueninteressen bei kommunalen Entscheidungen ein.
  • Sie unterstützt und regt Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Unterstützung von Frauen an.
  • Sie arbeitet mit örtlichen Frauengruppen, -initiativen und -verbänden und anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen zusammen.
  • Sie vermittelt Hilfe und Unterstützung für ratsuchende Frauen.

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